Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
Syna und Travail.Suisse beantragen die folgende Anpassung von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe b: «wie sich Veränderungen der Anzahl Arbeitskräfte und ihrer Arbeitsbedingungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Entwicklung der Gesundheitskosten auswirken».
Auch VPOD ist der Meinung, dass die Gesundheitsausgaben (und nicht die Kosten) untersucht werden sollten, da diese durch das KVG geregelt und kontrolliert werden. VPOD schlägt folgende Anpassung vor: «wie sich Veränderungen der Anzahl Arbeitskräfte, deren Arbeitsbedingungen in GAV, kantonalen oder kommunalen Verordnungen oder Gesetzen geregelt sind, und die Entwicklung et ihrer Arbeitsbedingungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung et l’évolution des coûts de la santé auswirken.»
4.1.23.4 Artikel 23 Absatz 2
Keine besonderen Kommentare.
4.1.24 Artikel 24
AI, OW und ZG beantragen mit Ausnahme des ersten Satzes Absatz 1, den Artikel zu streichen, da es ausreiche, wenn die Oberaufsicht durch die Bundesämter geregelt sei.
AL ZH, Brotegg Praxis, curacasa, femmes protestantes, FSL-Ti, SBK, SBK BE, SBK NE-JU, SBK SG-TG-AI-AR, SHV, SHV AG-SO, SHV BE, SHV FR, SHV Oberwallis, SHV Ostschweiz, SHV-SZ, SHV VD, SHV Zentralschweiz, SHV ZH, SGI, SIGA, E. Spichiger, SVBG, SVDE und S. Widmer bemerken, dass eine schlüssige Evaluation der Wirksamkeit nur dann einen Sinn ergibt, wenn es gelinge, die Faktoren sauber zu entflechten.
ARTISET ZH, ASM, Barmelweid, CLL, CLS, Forel Klinik AG, GZF, GZO, Hirslanden, KSB, Lindenfeld, PKH, RSS, Spital Bülach AG, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, Spitex MR,
Spitex Regio Frick, SRB AG, vaka und VZK beantragen, den Artikel zu streichen, da die Evaluation einzig auf Basis des Obsan-Monitorings zu erfolgen habe; weitere Datenerhebungen seien unnötig.
AGV Basel begrüsst das Vorhaben der Evaluation; diese Überprüfung durch die Behörden würde eine Kommission gemäss Artikel 22 und 23 BGAP überflüssig machen.
Allianz pädiatrische Pflege findet, dass zusätzliche administrative Aufwände für die Betriebe so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden sind.
Balgrist, KISPI, PUK, USZ beantragen den Artikel zu streichen, da er im Hinblick auf die Überprüfung der Wirksamkeit kaum umsetzbar sei.
Medbase hält den ersten Absatz für ausreichend und eine weitergehende Detailregulierung für überflüssig.
Spitex ZH begrüsst das Vorhaben der Evaluation.
Spitex Schweiz verlangt, die Vorgaben zum Vorgehen und zur Periodizität der Überprüfung zu präzisieren.
4.1.24.1 Artikel 24 Absatz 1
GDK und mit ihr AG, AR, BS, JU, NW, SG, SO, VD, ZG und ZH sowie BFH und VfP begrüssen die vorgeschlagene Evaluation explizit.
SNL, SPITEX Region Köniz und SZB verlangen, dass zusätzliche administrative Aufwände für die Betriebe so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden seien.
4.1.24.2 Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a
VPOD schlägt folgende Anpassung vor: «die Kontrolle des Erfolgs der Vorgaben in den Artikeln 5–13, 15 und 16, insbesondere deren Auswirkungen auf die Entwicklung der öffentlich-