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Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 13 Seiten
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Erwerbsersatzgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 16x, zweiter Satz
… Zudem können sie eine Adoptionsentschädigung vorsehen für Personen, die ein mehr als vier Jahre altes Kind zur Adoption aufnehmen.
II
Die Änderung anderer Erlasse ist im Anhang geregelt.
III
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ... (Angleichung der EO-Leistungen)
1 Der Anspruch auf Kinderzulagen von Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom … Dienst leisten, erlischt am Ende des Dienstes.
2 Die Artikel 16fbis, 16lbis, 16rbis und 16wbis (Zulage für Betreuungskosten) finden Anwendung auf alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... laufenden Urlaube. Die Zulage für Betreuungskosten wird jedoch frühestens ab dem Inkrafttreten dieser Änderung ausgerichtet und ausschliesslich für die Urlaubsdauer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
3 Die Artikel 16fter, 16lter, 16rter und 16wter (Betriebszulage) finden Anwendung auf alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom … laufenden Urlaube. Die Betriebszulage wird jedoch frühestens ab dem Inkrafttreten dieser Änderung ausgerichtet und ausschliesslich für die Urlaubsdauer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
4 Die Ansprüche aus den Artikeln 16c Absatz 3, 16k Absätze 5 und 6 sowie 16obis entstehen für alle Spitalaufenthalte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... noch andauern. Die Taggelder werden jedoch frühestens ab dem Inkrafttreten dieser Änderung ausgerichtet und ausschliesslich für die Hospitalisationsdauer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
IV
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
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