Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/108: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative 17.304 («Sichere Strassen jetzt!») · 13 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/25/7/4

Übersicht

Mit dem am 1. Oktober 2021 von der Bundesversammlung beschlossenen Artikel 45a1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)2 wurde die Standesinitiative des Kantons Tessin 17.304 («Sicherere Strassen jetzt!»)3 auf Gesetzesstufe umgesetzt. Die Bestimmung ist noch nicht in Kraft. Mit der vorliegenden Revisionsvorlage werden nun auch Bestimmungen zur Umsetzung der Standesinitiative auf Verordnungsebene eingeführt und die Inkraftsetzung bestimmt.

Ausgangslage

Die Standesinitiative des Kantons Tessin 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» verlangt, dass den Lastwagen, die nicht über aktuelle Sicherheitssysteme verfügen, die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen untersagt wird. Gestützt darauf hat die Bundesversammlung am 1. Oktober 2021 einen neuen Artikel 45a im Strassenverkehrsgesetz (SVG)4 beschlossen. Demnach dürfen schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport auf bestimmten Strecken im Alpengebiet nur verkehren, wenn sie mit gewissen Assistenzsystemen ausgerüstet sind.

In der Wintersession 2018 wurde die KVF-N beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Das Strassenverkehrsgesetz sollte so geändert werden, dass für schwere Motorwagen zum Sachen- und Personentransport auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen gelten. Fahrzeuge, die nicht den neusten Vorschriften entsprechen, sollen höchstens noch während fünf Jahren auf Transitstrassen im Alpengebiet verkehren dürfen. Für bestimmte, nicht grenzüberschreitende Transporte sollte der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.

Nach Annahme des Vorentwurfs hatte die KVF-N die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauerte vom 5. Juni bis zum 30. September 2020. In der Vernehmlassung hat sich kein klarer Konsens für oder gegen den Entwurf der Kommission abgezeichnet. Eine klare Mehrheit hat sich jedoch gegen die längere Frist für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, ausgesprochen.

Die KVF-N hat den Vernehmlassungsbericht zum Vorentwurf über die Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Tessin an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2021 zur Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten. Gleichzeitig hat sie Bericht und Erlassentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser hat der Vorlage im Grundsatz zugestimmt, sich aber gegen die Privilegierung des Binnenverkehrs ausgesprochen.

Am 1. Oktober 2021 wurde die Vorlage schliesslich von der Bundesversammlung in der Schlussabstimmung angenommen. Der Gesetzesartikel erwähnt die Assistenzsysteme und auch die Strecken, auf welchen diese obligatorisch sind. Ausserdem werden die Übergangsfristen definiert.

1 BBl 2021 2322

2 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01).

3 Standesinitiative des Kantons Tessin 17.304 (Sichere Strassen jetzt!) eingereicht am 22. März 2017.

4 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01). 2/13 ASTRA-D-BF8A3401/141