Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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der Umsetzung der Gesetzgebung zum Internationalen Kulturgütertransfer sowie das VBS mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS beim Schutz des gefährdeten Kulturerbes.
Bezüglich der internationalen Beziehungen ist das BAK zuständig für die politische Ebene des internationalen Austauschs im Kulturbereich, während die Förderung des künstlerischen Austauschs (z. B. Tourneen, Künstlerresidenzen, Teilnahme an Festivals) in der Zuständigkeit von Pro Helvetia liegt.
Durch seine Aktivitäten leistet der Bund einen Beitrag zur internationalen Kulturpolitik sowie zur Positionierung der Schweiz auf internationaler Ebene als Kulturland.
Bilaterale Zusammenarbeit
Ausgangslage
In seinen Beziehungen mit anderen Staaten verhandelt das BAK namentlich bilaterale Koproduktionsabkommen im Filmbereich, Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer und – sofern erforderlich – über die Schweizerschulen im Ausland.
Die Koproduktionsabkommen erleichtern die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Ländern im Filmbereich. Sie regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Film in mehreren Ländern als nationale Produktion anerkannt wird und dadurch in jedem dieser Länder Unterstützungen für Produktion und Vertrieb beziehen kann.93 2023 wurde das Koproduktionsabkommen mit Kanada revidiert, um insbesondere neue Vertriebsformen zu berücksichtigen.
Die bilateralen Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer haben das Ziel, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern und das Kulturerbe zu erhalten.94 Sie können nur mit Ländern abgeschlossen werden, die Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sind. In der Förderperiode 2021–2024 wurde eine Vereinbarung mit der Türkei unterzeichnet.
Bilaterale Vereinbarungen über die Schweizerschulen werden fallweise abgeschlossen, wenn Bedarf an einer spezifischen Regelung bestimmter Elemente mit dem Gastland besteht.95 Von 2021 bis 2024 wurde keine solche Vereinbarung abgeschlossen.
Die Schweiz setzt sich für besonders enge Beziehungen mit ihren Nachbarländern ein. Mit den österreichischen und italienischen Behörden findet ein regelmässiger Austausch statt, um Themen der Zusammenarbeit zu erörtern. 2023 nahm die Schweiz am von Luxemburg initiierten ersten Treffen der deutschsprachigen Kulturministerinnen und Kulturminister teil.
Die Schweiz fördert des Weiteren die Preisträgerinnen und Preisträger der Schweizer Kulturpreise im In- und Ausland. Die Verleihung der Kulturpreise soll die Vermittlung der ausgezeichneten Kulturschaffenden und ihrer kulturellen Tätigkeit stärken.
Im Rahmen der Strategie des Bundesrats für den Schutz des gefährdeten Kulturerbes können Drittstaaten gezielt unterstützt werden. Eine solche Unterstützung wurde der Ukraine für den Schutz ihres Kulturerbes in Anbetracht der militärischen Aggression Russlands angeboten.
93 Koproduktionsabkommen bestehen mit Deutschland und Österreich (trilaterales Abkommen), Frankreich, Italien, der Französischen Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg, Kanada und Mexiko.
94 Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer bestehen mit Italien, Griechenland, Kolumbien, Zypern, China, Peru und Mexiko.
95 Vereinbarungen wurden mit Kolumbien und Mexiko abgeschlossen.