Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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ist damit das zentrale Instrument für die gemeinsame Weiterentwicklung der kulturpolitischen Rahmenbedingungen und die Gestaltung eines Umfelds, das der Kultur in der Schweiz förderlich ist.
Der «Nationale Kulturdialog» bearbeitete in der laufenden Förderperiode massgeblich drei Themen: die Frage der angemessenen Entschädigung der Kulturschaffenden, das Thema der Ökologie in der Kulturproduktion sowie die Erarbeitung einer nationalen Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz. Die Ergebnisse der entsprechenden Arbeiten flossen in die vorliegende Botschaft ein (vgl. namentlich Ziff. 2.1, 2.4, 2.5 und 5).
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor
Neben dem Nationalen Kulturdialog tauschen sich die Kulturakteure des Bundes auch regelmässig mit ihren nicht-staatlichen Partnern aus. Der Austausch mit den Organisationen der professionellen Kulturschaffenden und den Organisationen der Amateurkultur erfolgt je nach Thema in unterschiedlichen Konstellationen. Die gesamtschweizerisch tätigen Organisationen werden vom Bund mittels Strukturbeiträgen finanziell unterstützt (vgl. Ziff. 5.1.2 und 5.5.1). Die enge Zusammenarbeit zwischen dem BAK und der «Taskforce Culture» war ein wichtiger Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Covid-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich (vgl. Ziff. 2.6).
Der Privatsektor (gemeinnützige Stiftungen und Privatwirtschaft) trägt einen erheblichen Teil der Kulturfinanzierung in der Schweiz trägt (vgl. Ziff. 2.6). Der Austausch zwischen den Kulturakteuren des Bundes und dem Privatsektor findet regelmässig statt.
Anpassungen in der Periode 2025–2028
Nationaler Kulturdialog
In der Förderperiode 2025–2028 soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» fortgesetzt und die Koordination zwischen den staatlichen Partnern der Kulturpolitik verstärkt werden (vgl. auch Ziff. 3.1.1):
– In diesem Rahmen sollten die Partner die Dotierung der Arbeitsgruppen mit hinreichenden Personalressourcen sowie die allfällige Schaffung einer Geschäftsstelle thematisieren.
– Inhaltlich birgt das Grundprinzip der Einstimmigkeit das Risiko, dass auch bei ausgewiesenem Handlungsbedarf nur Lösungen mit beschränkter Wirkung gefunden werden. Diesbezüglich braucht es eine Diskussion zwischen den Partnern über die Ambitionen einer abgestimmten und wirksamen Kulturpolitik in der Schweiz.
– Aus diesen Gründen soll der «Nationalen Kulturdialogs» nach Ansicht des Bundes zeitnah eine gemeinsame Evaluation durchführen und sowohl auf organisatorischer wie auch auf inhaltlicher Ebene seine bisherige Funktionsweise überprüfen. Massnahmen zur Stärkung des «Nationalen Kulturdialogs» sind soweit erforderlich umzusetzen.
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor
Angesichts der grossen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden und dem Privatsektor zentral: Der Austausch ermöglicht es den Bundesakteuren, Bedürfnisse und Veränderungen frühzeitig zu erkennen und Lösungsansätze vorzubesprechen. Diese Möglichkeiten will der Bund in Zukunft noch besser nutzen. Die Diskussion von zentralen kulturpolitischen Fragen ist in Zeiten hoher Veränderungsdyna-