Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/32: Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 · 20 Seiten
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Das bestehende Förderinstrument SWEET wird 2032 auslaufen. Mit dem für SWEET bewilligten Verpflichtungskredit wird 2025 die letzte Ausschreibung durchgeführt. Bis zum Ende von SWEET im 2032 werden keine weiteren Ausschreibungen durchgeführt werden können.
Es zeigt sich, dass sich neben den im Rahmen von SWEET bereits vorgesehenen Fragestellungen eine Anzahl weiterer für die Energie- und Klimastrategien wichtige Fragestellungen abzeichnet, die mit dem vorhandenen Finanz- und Zeitrahmen nicht beantwortet werden können. Daher soll der bestehende Verpflichtungskredit durch einen weiteren ergänzt werden und damit gemeinsam mit dem BAFU bis 2036 weitere Ausschreibungen unter dem Namen SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) durchgeführt werden.
4.3 Teuerungsannahmen
Die dem Umfang des Verpflichtungskredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden im Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredits für das Forschungsförderungsinstrument SWEETER für die Jahre 2025‒2036 vom xx. Februar 2024 ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
2025: +1,2 Prozent
2026: +1,0 Prozent
2027: +1,0 Prozent
Für die Jahre nach 2027 wird eine Teuerung von 1,0 Prozent veranschlagt.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Verpflichtungskredit von 135 Millionen für die Periode 2025‒2036 beantragt, Um Konsortialprojekte zu fördern und somit zur Unterstützung der Zielerreichung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie beitragen. Für den Vollzug sind 16,1 Millionen vorgesehen.
Da einerseits auch das P+D-Programm des BFE integraler Bestandteil von SWEETER sein wird und andererseits die Konsortien auch Partner aus der Privatwirtschaft sowie Städte, Kantone und Gemeinden umfassen werden, wird mit einer entsprechenden Hebelwirkung gerechnet. Bei den zwischen Anfang 2021 bis März 2023 bewilligten sieben Konsortialprojekten wurden von den Konsortien zusätzliche Finanzmittel (Eigen- und Drittmittel) von durchschnittlich 82 Prozent eingebracht (siehe Tabelle 2).
Die Finanzierung von SWEETER inkl. allenfalls möglicher Kompensationen und Synergien wird im Hinblick auf Verabschiedung der SWEETER- und/oder der BFI-Botschaft geprüft. Der jährlich geplante Mittelbedarf für die Förderung und den Vollzug ist in Tabelle 3 dargestellt. Die für den Vollzug beantragten Mittel sind in Tabelle 4 in Personalkosten und Sachmittel aufgeschlüsselt. Die notwendigen zusätzlichen Mittel werden dem Parlament zusammen mit der Botschaft zum Voranschlag 2025 unterbreitet.
Dieses Vorhaben macht die Einrichtung eines Verpflichtungskredites gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetz (FHG) notwendig. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von 135 Millionen Franken soll dem Parlament mit einer entsprechenden Sonderbotschaft unterbreitet werden.