Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/32: Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 · 20 Seiten

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Übersicht

Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER,

das auf dem bewährten Forschungsförderinstrument SWEET aufbaut. Mit SWEETER werden das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) von 2025-2036 gemeinsam Ausschreibungen zu Fragestellungen durchführen, die SWEET nicht ausreichend abdecken kann und we-

sentlich zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und langfristigen Klimastrategie beitragen. Hintergrund

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima vom 11. März 2011 haben Bundesrat und Parlament verschiedene Massnahmen getroffen, um die Forschung und Innovation im Energiebereich zu stärken. Unter anderem wurde der personelle Kapazitätsaufbau an Schweizer Hochschulen in ausgewählten Themenbereichen über acht Swiss Competence Centers in Energy Research (SCCER) von 2013 bis 2020 mit 192 Millionen Franken unterstützt. Um diesen Kapazitäten eine nachhaltige Wirkung zu ermöglichen und sie für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der festgelegten Klimazielen einzusetzen, hat der Bundesrat mit der «Botschaft vom 26. Februar 2020 zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) für die Jahre 2021–2032» (BBI 2020 1961) ein langfristig ausgelegtes Forschungsförderprogramm für thematische Ausschreibungen von Konsortialprojekten beantragt. SWEET wurde von den Räten bewilligt und wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Für die Periode 2021‒2028 wurde dafür ein Verpflichtungskredit von 136,4 Millionen gesprochen, aufgeteilt in Tranchen von 94,9 Millionen für 2021‒2024 und 41,5 Millionen für 2025‒2028. Für den Vollzug werden 11,9 Millionen Franken eingesetzt.

SWEET fördert inter- und transdisziplinäre Konsortien aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand, welche jeweils während sechs bis acht Jahren gemeinsam an einem Thema arbeiten. Es wird eine wesentliche Beteiligung der Sozial- und Geisteswissenschaften verlangt, damit die Resultate rasch Wirkung in der Gesellschaft und im Markt erzielen. Über die Verknüpfung mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm des BFE stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um von den Konsortien entwickelte Ansätze zur Marktreife zu bringen. Dem Bundesrat wird bis Juni 2024 über die Erfahrungen in der ersten Periode 2021‒2024 berichtet und die Freigabe der zweiten Tranche für 2025‒2028 beantragt. Die letzten durch SWEET geförderten Konsortialprojekte werden 2032 auslaufen.

Bisherige Erfahrungen

Die zwischen 2020 und Sommer 2023 durchgeführten fünf Ausschreibungen haben eine grosse Bereitschaft von Wissenschaft, Privatwirtschaft und weiteren Organisationen gezeigt, sich an den Konsortien personell und finanziell zu beteiligen. Die bisherigen Konsortien bestehen aus 19‒25 Projektpartnern, die von 22‒33 Kooperationspartnern ergänzt werden. Zu den 60 Millionen Franken, die bisher durch das SWEET-Programm bereitgestellt wurden, haben die Konsortien auch ohne Mindestvorgaben zusätzlich 49,4 Millionen Franken an Eigen- und Drittmitteln beigesteuert.

Mit SWEET hat das BFE ein für die Schweiz einzigartiges Förderinstrument aufgebaut, welches für die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie wesentliche Fragestellungen ganzheitlich und wissenschaftlich ergründet. Im Speziellen setzt SWEET die ‒ unter anderem vom Koordinationsausschuss Ressortforschung geforderte ‒ ämterübergreifende Kooperation um. So wurden die bisherigen Ausschreibungen mit dem National Centre for Climate Services (NCCS), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der armasuisse ausgearbeitet. Eine weitere Ausschreibung wird zurzeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorbereitet.

Dringender weiterer Forschungsbedarf

Mit den bestehenden Fördermitteln von 136,4 Millionen Franken können neben den fünf bereits durchgeführten bis 2025 nur noch zwei weitere Ausschreibungen durchgeführt werden. Es ist somit unmöglich, alle für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie wesentlichen Fragestellungen ausreichend abzudecken. Die nach der Bildung von SWEET vom Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedete langfristige Klimastrategie wirft zusätzliche Fragestellungen auf, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beim gleichzeitigen Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Daraus ergeben sich grosse