Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/32: Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 · 20 Seiten
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1. Kompensation über die Ressortforschung des BFE: Dies würde lediglich eine Verlagerung von der Förderung einzelner Projekte hin zu Konsortialprojekten, die durch SWEETER-Ausschreibungen gefördert werden, bedeuten. Damit würde die Unterstützung von «bottom-up»-Projekten sowie Ausschreibungen durch die Forschungsprogramme des BFE stark eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Zudem wird über die Ressortforschung des BFE auch die Beteiligung der Schweizer Forschenden an den TCP der IEA sichergestellt. Dies umfasst die Mitgliederbeiträge für die einzelnen Forschungsprogramme, die Mandatierung von Experten in die Leitungsgremien und die Aufwendungen der Schweizer Forschenden. Bei dieser Alternative würden somit auch die internationalen Aktivitäten der Ressortforschung stark eingeschränkt oder unmöglich gemacht.
2. Kooperation mit der Flagship-Initiative der Innosuisse: Dieses Förderinstrument ist nicht auf die Themen Energie und Klima beschränkt, sondern deckt sämtliche Themenbereiche ab, die für einen grossen Teil der Schweizer Wirtschaft oder Gesellschaft relevant sind. Eine strategisch ausgerichtete und kontinuierliche Förderung von Konsortialprojekten im Energie- und Klimabereich wäre mit diesem Instrument somit nur möglich, falls die Förderung in anderen Bereichen stark eingeschränkt werden würde. Eine Kooperation mit der Flagship-Initiative würde zudem durch zwei wichtige Unterschiede zwischen den Förderinstrumenten erschwert: Erstens können in SWEET bzw. SWEETER auch Unternehmen, Kantone, Städte und Gemeinden finanziell unterstützt werden, um die Praxisrelevanz der Resultate zu steigern. Zweitens sind SWEET bzw. SWEETER eng mit dem P+D-Programm des BFE verknüpft, wodurch zusätzliche Mittel für die Konsortien verfügbar gemacht werden, um neue Technologien zur Marktreife zu bringen. Durch eine Kooperation mit der Flagship-Initiative würde die Koordination mit dem P+D-Programm sowie mit EnergieSchweiz erheblich erschwert. Weil das BFE und das BAFU zudem nicht in den Entscheidungsabläufen des Flagship-Programms vertreten sind, würden die für die Energie- und Klimapolitik relevanten Forschungsthemen ohne die federführenden Bundesämter festgelegt.
3. Nachfolgeprogramm: Wenn der sehr grosse Aufwand für den Aufbau eines Förderprogramms berücksichtigt wird und ein Nachfolgeprogramm die ersten Mittel 2029 oder 2030 zusprechen sollte (damit ein nahtloser Übergang zum 2032 auslaufenden bestehenden Verpflichtungskredit gewährleistet werden kann), müsste etwa 2026 oder 2027 mit der Planung des Nachfolgeprogramms begonnen werden. Da dann erst drei Konsortien aus der ersten SWEET-Ausschreibung ihre Arbeiten abgeschlossen haben werden, acht weitere Konsortien noch arbeiten werden und sich das SWEET-Programm aufgrund der bisherigen Erfahrungen bewährt hat, scheint es aus Sicht des BFE und BAFU viel sinnvoller, auf SWEET aufzubauen und es durch SWEETER weiterzuführen.
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202010 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202011 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Der Grund ist, dass die Legislaturplanung vor dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU vom 26. Mai 2021 und dem Ausbruch des Ukrainekriegs vom 24. Februar 2022 verabschiedet wurde. Wie in Ziffer 1.1 dargelegt, soll mit dem hier beantragten Verpflichtungskredit u.a. der durch diese beiden Ereignisse entstandene verstärkte Forschungsbedarf gedeckt werden.
Obschon nicht namentlich in der Legislaturplanung 2019-2023 erwähnt, tragen SWEET und SWEETER zu mehreren Zielen der Planung bei, etwa zu Ziel 16 (nachhaltige und lückenlose Energieversorgung und schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen), Ziel 17 (nationaler und internationaler Einsatz für eine wirksame Umweltpolitik) und Ziel 18 (Schutz kritischer Infrastrukturen). SWEET und SWEETER unterstützen auch die Ziele der neuen Legislaturplanung 2023-2027 vom 11. Januar 2023, nämlich Ziel 18 (Antizipation von Cyberrisiken und Schutz von kritischen Infrastrukturen), Ziel 21 (nationaler und internationaler Einsatz für eine wirksame Umweltpolitik), Ziel 22 (Stärkung der Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere von kritischen Infrastrukturen) und Ziel 23 (Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Ausbau der inländischen erneuerbaren Energieproduktion).
10 BBl 2020 1777
11 BBl 2020 8385