Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/35: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates · 53 Seiten
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Mit der Motion Eichenberger vom 14. Juni 201843 wurde der Bundesrat beauftragt, eine Vernetzungsplattform f¸r die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten ¸ber Personen und deren Vorg‰nge in der gesamten Schweiz zugreifen kˆnnen. Der Bund und die Kantone haben daf¸r ein gemeinsames Programm initiiert mit dem Auftrag eine Abfrageplattform bereitzustellen, die es ermˆglicht kantonale, nationale sowie internationale Polizei- und Migrationsdaten in einer Abfrage in den Quellsystemen standardisiert und parallel abzufragen. Ebenfalls wird an einer Lˆsung gearbeitet, um den Datenaustausch der kantonalen Daten rechtlich zu ermˆglichen. Damit wird die Interoperabilit‰t innerhalb der Schweiz gew‰hrleistet: mit einer einzigen Abfrage kˆnnen Informationen aus diversen Systemen der Kantone, des Bundes sowie auch international abgefragt bzw. eruiert werden, welche Behˆrde ¸ber entsprechende Informationen verf¸gt. Die POLAP w¸rde auch den Informationsaustausch unter diesem Gesetzesentwurf f¸r den Bund und die Kantone deutlich vereinfachen. Mit einer einzigen Abfrage kˆnnten mit der POLAP Informationen aus diversen Systemen der Kantone und des Bundes abgefragt werden. Insbesondere kˆnnte dadurch der Aufwand seitens von Bund und Kantonen f¸r die fristgerechte Beantwortung von Informationsersuchen aus Schengen-Staaten markant verringert werden. Die EAZ fedpol muss zur Beantwortung von Ersuchen derzeit noch jeden Kanton einzeln Anfragen, um die notwendigen Informationen einholen zu kˆnnen. Aufgrund der oben erw‰hnten Rechtssetzungskompetenz von Bund und Kantonen ist die Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen jedoch eine grosse Herausforderung. F¸r die Schaffung eines nationalen polizeilichen Datenaustausches bestehen derzeit bei der Mehrheit der Kantone nicht die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Diese m¸ssen f¸r den Anschluss der kantonalen Informationssysteme zun‰chst geschaffen werden.
Der Bund und die Kantone arbeiten bereits seit 2018 an Lˆsungen, welche die Umsetzung der Motion Eichenberger ermˆglichen sollen. Mit der Interkantonalen Vereinbarung ¸ber den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme sowie der Schaffung einer punktuellen neuen Bundeskompetenz zur Regelung der Abfrage wurden bereits vielversprechende Projekte lanciert. Unabh‰ngig dieser beiden Lˆsungsans‰tze w‰re es dem Bundesgesetzgeber gest¸tzt auf Artikel 123 Absatz 1 BV mˆglich die Motion Eichenberger teilweise umzusetzen. So kˆnnte die Abfrage der auf die StPO gest¸tzten gerichtspolizeilichen Daten verbindlich regeln. Auf die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage f¸r die Abfrage gerichtspolizeilicher Daten im Rahmen dieses Gesetzesentwurfes wird verzichtet. So beschr‰nkt sich dieser Artikel auf den Informationsaustausch zwischen der EAZ fedpol und den zust‰ndigen Strafverfolgungsbehˆrden des Bundes und der Kantone. Die Schaffung der PO-LAP ist komplex und zeitintensiv. Insbesondere auch aus Gr¸nden des Datenschutzes bedarf es der minutiˆsen Erarbeitung der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Im Rahmen der ‹bernahme und der Umsetzung einer Schengen-Weiterentwicklung die teilweise Umsetzung dieses komplexen Vorhabens durchzusetzen, ist nicht zielf¸hrend und w¸rde die bisherigen Bestrebungen des Bundes und der Kantone gef‰hrden.
43 18.3592 ´Nationaler polizeilicher Datenaustauschª