Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/35: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
VD nimmt die Vorlage zur Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 zur Kenntnis und formuliert eine Anmerkung betreffend die Abstimmung mit dem Projekt POLAP («Polizeiliche Abfrageplattform»). Diesen Aspekt nennen auch BE, SG, UR, KKPKS, SP und Die
Mitte.
Privatim hat keine Bemerkungen zum Vorentwurf des Gesetzes, wünscht aber, dass in den Erläuterungen die Position der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone bezüglich der POLAP ergänzt wird. Privatim erinnert daran, dass diese Vorbehalte zur Verfassungsmässigkeit des Vorhabens geäussert haben.
In Zusammenhang mit der Definition der Strafverfolgungsbehörden, die auf der Grundlage des revidierten SIaG angefragt werden können, ergeben sich Fragen hinsichtlich der Rolle der Staatsanwaltschaften. Nach Ansicht von BE ist unklar, ob diese unter die Definition fallen, während BL wünscht, dass sie von der Definition ausgenommen werden.
AsyLex, LU und Die Mitte begrüssen die Bezeichnung der Einsatz- und Alarmzentrale (EAZ) von fedpol als nationale Kontaktstelle. NW und UR beantragen, dass die EAZ die Ersuchen vor der Weiterleitung an die Kantone übersetzt.
Die Einstufung von Ersuchen als «dringlich» ruft Reaktionen hervor: Während für SO die vorgeschlagenen Kriterien klar sind, betonen BL und OW, dass diese Einstufung restriktiv zu verwenden sei.
BL, BE, UR, TI, FR, NW, OW und KKPKS äussern Bedenken bezüglich der Beantwortungsfristen.
Die SVP stimmt der Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 nur soweit zu, wie diese keine automatische oder dynamische Übernahme von europäischem Recht beinhaltet.
2.2.1 Mehrwert für die Schweiz und die Schengen-Staaten
Für BE und ZH ermöglicht die Richtlinie (EU) 2023/977 einen effizienten Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums. TI ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands eine bessere Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der verschiedenen Schengen-Staaten erlaubt.
ZH begrüsst die Tatsache, dass die vorgesehenen Bestimmungen nicht auf die Polizeibehörden beschränkt sind, sondern für alle Strafverfolgungsbehörden gelten.
NW verweist auf die Verbesserung der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung und begrüsst die Erweiterung des Geltungsbereichs des Informationsaustauschs auf weitere Straftaten sowie die Stärkung der Rolle von Europol. SO und NW sind der Auffassung, dass die Umsetzung dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands auch zur inneren Sicherheit beiträgt. AR betrachtet die Vorlage als konsequente Weiterentwicklung der Schengen-Idee und ist der Ansicht, dass der Informationsaustausch zielgerichtet ausgebaut wird. GE ist der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 eine bessere Handhabung der Migrationsproblematik erlauben wird, insbesondere was den Menschenhandel angeht. GE merkt ausserdem an, dass die Vorlage den Zugang zu den gleichen Informationen ermöglichen wird, wie sie den Strafverfolgungsbehörden aller Schengen-Staaten zur Verfügung stehen. LU betont, dass die gemeinsamen Standards und die zentralen Kontaktstellen (Single Point of Contact, SPOC) zu