Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/35: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates · 15 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
AsyLex weist darauf hin, dass der in Vernehmlassung gegebene Vorentwurf des Gesetzes die Bearbeitung besonders sensibler Daten vorsieht. In Zusammenhang mit Absatz 2 von Artikel 4 «Datenschutz» und Anhang 2 des Vorentwurfs weist AsyLex darauf hin, dass gewisse Informationen, die übermittelt werden können, Personen betreffen, die selbst keine Straftat begangen haben («Kontakte und Begleitpersonen», Anh. 2, Bst. B, Ziff. 7). AsyLex nennt auch Ziffer 11 desselben Anhangs, welche die Weitergabe umfassender personenbezogener Daten erlaubt. AsyLex ist der Auffassung, dass die Übermittlung von Personendaten an andere Schengen-Staaten auf das Notwendigste beschränkt werden muss und dieses Kriterium bei den Informationen in den beiden erwähnten Ziffern in keinem Fall erfüllt wäre. AsyLex fordert daher, dass die beiden Ziffern dahingehend konkretisiert werden, dass die Übermittlung solcher Informationen nur zulässig ist, wenn sie die Verhütung, Feststellung oder Verfolgung einer Straftat im konkreten Fall gewährleisten.
2.2.5 Koordination mit dem Projekt POLAP
BE ist der Ansicht, dass die Umsetzung des Projekts POLAP («Polizeiliche Abfrageplattform») das Anliegen der Richtlinie (EU) 2023/977 unterstützt. Für VD macht das Projekt POLAP angesichts dieser Richtlinie mehr Sinn, da es inkohärent wäre, wenn der Austausch mit anderen Schengen-Staaten weiter ginge als zwischen den Kantonen. VD ist darüber hinaus der Meinung, dass die Umsetzung der POLAP der Schweiz die Erfüllung der Pflichten aus der Richtlinie (EU) 2023/977 erleichtern wird. Die Mitte ist überzeugt, dass mit der raschen Schaffung einer (verfassungs-)rechtlichen Grundlage für die POLAP der Sicherheitsgewinn dieser Vorlage vollumfänglich realisiert werden kann.
Die KKPKS wünscht, dass der Bund den Austausch von Informationen im Abrufverfahren regeln soll. Er verfüge über die notwendigen Kompetenzen zur Legiferierung und es bestehe bereits mit POLAP ein konkretes Projekt, welches die Basis für die Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Polizeibehörden setze.
SG wirft angesichts der zeitlichen Nähe die Frage auf, ob bei der rechtlichen Umsetzung eine Koordination mit dem Projekt POLAP angezeigt wäre. Dahingegen begrüsst die SP, dass die Umsetzung der POLAP nicht gleichzeitig mit der Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 erfolgt.
UR ersucht darum, zu prüfen, ob der Bund im Rahmen des Projekts POLAP nicht direkt Zugriff auf die angefragten Informationen erhalten könnte, ohne über die Kantone gehen zu müssen.
Privatim wünscht, dass der erläuternde Bericht nicht nur auf die Erleichterungen hinweist, welche die POLAP im Rahmen dieser Vorlage bringen dürfte, sondern auch darauf, dass bei den Datenschutzbehörden des Bundes und des Kantone erhebliche Vorbehalte zur Verfassungsmässigkeit des Vorhabens in der vorgelegten Form bestehen.
2.2.6 Diverses
Die FDP unterstützt die internationale Zusammenarbeit und anerkennt die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten. Sie wirft aber ein, dass diese Zusammenarbeit nicht auf Kosten der nationalen Souveränität und der rechtlichen Autonomie der Schweiz erfolgen dürfe. Die FDP plädiert für eine Umsetzung, welche die ihr wichtigen Grundprinzipien respektiert.