Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten

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Schliesslich wird die nationale ETIAS-Stelle neue Aufgaben in Zusammenhang mit der Übernahme der vorliegenden Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands übernehmen. Diese sind in der schweizerischen ETIAS-Verordnung, die sich derzeit im Entwurfsstadium befindet, zu präzisieren.

1.3 Verordnungsanpassungen

Die in Ziffer 1.2 genannten Themenbereiche erfordern gewisse Änderungen in folgenden Verordnungen:

− Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV, SR 142.512);

− Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung, SR 142.513);

− Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem (EESV, SR 142.206);

− Verordnung über das Informationssystem Ordipro (Ordipro-Verordnung, SR 235.21).

Ausserdem müssen die künftige Verordnung über die Interoperabilität der Informationssysteme (IOP-Verordnung) und die künftige Verordnung über das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS-Verordnung) neue Elemente berücksichtigen, die durch die vorliegenden Verordnungen eingeführt werden. Diese Neuerungen werden im vorliegenden Bericht erläutert.

2. Grundzüge der Vorlage

Um die vorgesehene Lösung und ihre Auswirkungen auf die Verordnungen besser einordnen zu können, werden im Folgenden deren wichtigsten Elemente erläutert.

Die vorgeschlagene Umsetzung umfasst verschiedene Elemente, je nach den von den Behörden ausgestellten Dokumenten. Diese Elemente beziehen sich jedoch alle auf das C-VIS.

Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

Das C-VIS enthält bereits heute die Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt und die zehn Fingerabdrücke der Personen, die ein Visum C beantragen. Die im System gespeicherten Fingerabdrücke können während fünf Jahren (59 Monate) wiederverwendet werden. Die VISV ist anzupassen, indem die im System ORBIS neu erfassten und an das C-VIS übermittelten Daten erwähnt werden. Dazu gehört insbesondere das Gesichtsbild.

Visa für einen längerfristigen Aufenthalt

Die im ORBIS enthaltenen Daten zu Visa für einen längerfristigen Aufenthalt werden auf die gleiche Art und Weise an das C-VIS übermittelt, wie dies bereits heute für Visa C und Flughafentransitvisa (A) erfolgt. Eine erste Datenkategorie wird bei Einreichung des Visumantrags erfasst. Danach werden diese Daten aktualisiert gemäss den Entscheiden, die in dem von der antragstellenden Person oder von der Behörde selber eingeleiteten Verfahren (Erteilung, Verweigerung, Aufhebung, oder Verlängerung des Visums) getroffen werden.