Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Rechtslage ist es den Behörden jedoch nicht möglich, mit ausreichender Sicherheit und Schnelligkeit auf solche Anträge einzutreten.

Gegenwärtig können Bauvorhaben auf diesen Parzellen erst nach einem mindestens acht Jahre dauernden Verfahren, für das der Kanton Genf zuständig ist, umgesetzt werden. Da die Durchführbarkeit von Forschungsprojekten mit internationaler Tragweite – die für die Zukunft der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz und in Europa entscheidend sind – bei den heute geltenden Verfahren stark von lokalen raumplanerischen Einschränkungen abhängt, ist deren Anwendung für alle Bauten und Anlagen des CERN potenziell nachteilig für die Entwicklung der Organisation und ihre Tätigkeiten und damit auch für die Positionierung der Schweiz in der internationalen Forschungslandschaft.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Um auf ein entsprechendes Gesuch des Kantons Genf und auf den räumlichen Entwicklungsbedarf des CERN angemessen einzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Entwicklung auf die Ziele der Schweizer Forschungspolitik, die Aufgaben als Gaststaat sowie die Vorgaben im Bereich Umwelt und Raumplanung abgestimmt ist, hat der Bundesrat das WBF (SBFI) beauftragt, einen Sachplan für die wichtigsten Projekte und Entwicklungen des CERN mit einer Plangenehmigungskompetenz zu erstellen. Der Sachplan gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung1 (RPG) ist das wichtigste Planungsinstrument des Bundes, um seine raumwirksamen Tätigkeiten untereinander und auf jene der Kantone sowie der angrenzenden Regionen der Nachbarländer abzustimmen. Ein Sachplan bildet einen Rahmen, innerhalb dessen die vorhandenen Interessen und die verschiedenen betroffenen öffentlichen Politikbereiche entsprechend der Planungsebene gegeneinander abgewogen werden können. Damit können die administrativen raumplanerischen Verfahren geklärt und vereinfacht sowie die Planungssicherheit für die Vorhaben des CERN mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt verbessert werden. Die Notwendigkeit eines Sachplans zur Sicherstellung einer optimalen Begleitung der Projekte des CERN mit gewichtigen Auswirkungen auf die Raumplanung und die Umwelt ist unabhängig von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum FCC erwiesen. Sollten die Mitgliedstaaten des CERN letztlich die Umsetzung des FCC beschliessen, würden sich die Verfahren zur Baugenehmigung wie bei allen CERN-Projekten, die eine räumliche Entwicklung mit sich bringen oder von strategischer Bedeutung sind, nach dem künftigen Sachplan richten.

Die Erstellung eines Sachplans sowie die Befugnis zur Genehmigung der Bauten über ein Plangenehmigungsverfahren erfordern eine gesetzliche Verankerung. Deshalb wurden nach Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen, die bei der Erarbeitung eines Sachplans für die Projekte des CERN herangezogen werden können (siehe Kap. 4 weiter unten), vier Varianten der gesetzlichen Verankerung dieser Kompetenz geprüft: das FIFG2, das Gaststaatgesetz3 (GHG), das Raumplanungsgesetz (RPG) und schliesslich ein neues Spezialgesetz für den Fall, dass keines der drei Gesetze infrage käme.

Ein spezielles Sachplanverfahren in einem Bereich, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt, liegt sowohl ausserhalb des Rahmens des GHG – dieses regelt hauptsächlich die Frage der Vorrechte, Immunitäten und Finanzhilfen – als auch ausserhalb des Rahmens des RPG, das sich im Wesentlichen auf die Festlegung raumplanerischer Grundsätze beschränkt. Deshalb beantragt der Bundesrat, die notwendigen Bestimmungen zur Erstellung eines Sachplans des Bundes für künftige Projekte des CERN in das FIFG aufzunehmen. Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a FIFG erwähnt im Übrigen ausdrücklich die Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz am Aufbau und am Betrieb internationaler Forschungseinrichtungen und Forschungsinfrastrukturen. Darunter fallen auch die Mitgliedschaft der Schweiz am CERN und die Teilnahme an der Forschungstätigkeit des CERN. Ein Sachplanverfahren mit einer Plangenehmigung für Projekte des CERN wäre eine zusätzliche spezifische Form der Forschungsförderung respektive

1SR 700

2 SR 420.1

3 SR 192.12 4/14