Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 14 Seiten
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Art. 7 Abs. 1 Bst. h
Artikel 7 Absatz 1 FIFG listet die Aufgaben auf, die der Bund zur Förderung der Forschung und der Innovation ausführt. Hier wird die Erstellung eines Sachplans im Sinne des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 zur Unterstützung der räumlichen Entwicklung des CERN und seiner Vorhaben für Bauten und Anlagen mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt hinzugefügt, mit der die Forschung zusätzlich gefördert werden soll.
Art. 31a
1. Absatz
Gemäss aktuellem Recht muss für sämtliche Bauten und Anlagen des CERN ein kantonales Baugenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Bei der heutigen Ausgangslage nimmt die Behandlung raumplanerischer Verfahren gemäss Bundes- und Kantonsrecht acht Jahre in Anspruch. Damit die Umsetzung von Vorhaben des CERN, die eine räumliche Entwicklung der Organisation mit sich bringen oder von strategischer Bedeutung sind, im Interesse der Forschung innert angemessener Frist erfolgen kann, ist eine Vereinfachung der Verfahren anzustreben.
Das vorgesehene Plangenehmigungsverfahren soll die Abstimmung verbessern und das Baubewilligungsverfahren für solche Vorhaben vereinfachen, indem die Zuständigkeit für die Prüfung und Genehmigung der Pläne für entsprechende Bauten und Anlagen vom Kanton Genf auf den Bund übertragen wird.
Als Bauten und Anlagen, die eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, gelten jene, deren Verwirklichung zur Vergrösserung des Standorts des CERN beiträgt. Zu den Bauten und Anlagen von strategischer Bedeutung hingegen zählen Leuchtturmprojekte des CERN, für die das CERN sowohl in der schweizerischen und internationalen Wissenschaftsgemeinschaft als auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist (wie z. B. die Kaverne des Atlas-Detektors) und die dazu beitragen, dass das CERN weiterhin eine führende internationale Forschungsorganisation bleibt. Beide Kategorien von Bauten und Anlagen sind für die künftige Entwicklung des CERN und seine Positionierung in der internationalen Forschungslandschaft äusserst wichtig. Genau für solche Vorhaben wollte der Bundesrat die Begleitung der Schweiz mittels eines Sachplans des Bundes für die Projekte des CERN und einer Plangenehmigungskompetenz des Bundes verstärken.
Zu den Vorhaben, die nicht in die beiden eben erwähnten Kategorien fallen, gehören beispielsweise Renovationen an bestehenden Bauten und Anlagen. Solche Projekte haben in der Tat keinen Einfluss auf die künftige Entwicklung der Organisation aus raumplanerischer Sicht und auch keine strategische Bedeutung, die eine Begleitung durch den Bund rechtfertigen würde (dabei handelt es sich hauptsächlich um Unterhaltsarbeiten, die die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sicherstellen). Dasselbe gilt für die Genehmigung von Plänen für neue Bauten oder Anlagen auf bereits bebauten Parzellen, wenn diese Projekte keine entscheidende strategische Bedeutung für die Zukunft des CERN haben. Für diese Art von Bauten und Anlagen behält der Kanton die Kompetenz zur Prüfung der Pläne und zur Ausstellung der entsprechenden Bewilligungen nach kantonalem Recht. Bei Zweifeln über die strategische Bedeutung eines Baus oder einer Anlage entscheidet die Plangenehmigungsbehörde, ob der Kanton oder der Bund zuständig ist.
Während für Bauten und Anlagen, die eine räumliche Entwicklung des CERN mit sich bringen oder für die Organisation von strategischer Bedeutung sind, das kantonale Verfahren drei Instrumente und ebenso viele Etappen erfordert (Richtplan, Nutzungsplan, Baubewilligung), braucht es für das bundesrechtliche Verfahren gegebenenfalls nur deren zwei (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren). Im Rahmen eines Sachplans werden die kantonalen Planungsinstrumente auf der Grundlage der Bundesinstrumente angepasst (wobei bei deren Ausarbeitung wiederum die kantonalen Instrumente berücksichtigt werden). Zudem werden sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen gleichzeitig mit der Plangenehmigung durch eine einzige Bundesbehörde, d. h. in der Regel das WBF, erteilt.