Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 15 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht

ChemRRV

5 Änderung anderer Erlasse

In der Verordnung über Gebühren für den Bundesvollzug der Chemikaliengesetzgebung (Chemikaliengebührenverordnung; SR 813.153.1) wird neu die Gebühr aufgeführt, welche für die Bearbeitung eines Gesuchs für die Rückerstattung der Gebühr nach Anhang 2.15 Ziffer 6.6bis erhoben wird.

Um den administrativen Aufwand für die Überprüfung des Rückerstattungsanspruchs durch die vom Bund beauftragte Organisation zu entgelten, wird bei Gesuchstellung eine Gebühr erhoben. Bei Gerätebatterien beträgt die Gebühr 100 Franken und bei Fahrzeug- und Industriebatterien 400 Franken. Bei Fahrzeug- und Industriebatterien ist aufgrund der aufwendigeren Abklärungen sowie der wesentlich höheren vorgezogenen Entsorgungsgebühr von einem grösseren Aufwand für die private Organisation auszugehen. Der höhere Betrag von 400 Franken ist damit angemessen.

12/15 054.10-00772/00002/00018/R114-1275