Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 15 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht
ChemRRV
6 Auswirkungen
6.1 Kältemittel (Anhang 2.10)
6.1.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit der vorliegenden Revision der ChemRRV ergeben sich insgesamt keine wesentlichen Änderungen der Aufgaben des Bundes. Durch die neue direkt anwendbare Ausnahme gemäss Anhang 2.10 Ziffer 2.2 Absatz 8 entfallen die Aufgaben im Rahmen der Erteilung von Ausnahmebewilligungen.
6.1.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Die mit dieser Änderungsvorlage neu eingeführten Beschränkungen und Verbote, deren Einhaltung von den Kantonen zu überprüfen ist, werden temporär einen zusätzlichen Vollzugsaufwand generieren. Die Kantone setzen im Bereich der Marktkontrolle bei der jährlichen Planung von Vollzugskampagnen unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen jeweils von Jahr zu Jahr unterschiedliche thematische Schwerpunkte Dabei beziehen neue Rechtsvorschriften ein. Deshalb ergibt sich aus dieser Änderungsvorlage insgesamt keine nennenswerte Mehrbelastung der Kantone bei den Vollzugsaufgaben.
Die Änderungen dieser Vorlage haben keine Auswirkungen auf die Gemeinden, weil diese keine Vollzugsaufgaben zu erfüllen haben.
6.1.3 Auswirkungen auf die Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten
Die Auswirkungen der neuen Beschränkungen und Verbote auf die Wirtschaft sind insgesamt gering, da die meisten Unternehmen heute schon umweltfreundliche Technologien neben den konventionellen Produkten anbieten. Zum Beispiel stehen die oft in Einfamilienhäusern verwendeten Monosplit-Wärmepumpen – die einzige durch diese Vorlage beschränkte Wärmepumpenanwendung – mit weniger umweltschädlichen Kältemitteln zu konkurrenzfähigen Preisen zur Verfügung. Auch Wärmepumpen in Monoblock-Bauweise sind weiterhin eine zulässige Alternative.
Der vorliegende Anpassungsentwurf basiert auf den Rückmeldungen der Branchenverbände und einzelner Branchenteilnehmenden im Rahmen einer Vorkonsultation. Damit kann erwartet werden, dass die rechtlichen Anpassungen den Stand der Technik vorantreiben und die Branche als Gesamtes stärken. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten auch mit den neuen Regelungen gleichwertige Alternativen für Klimatisierung, Kälteerzeugung und den Heizungsersatz zur Auswahl haben.
6.1.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Verminderung von Verbrauch und Emissionen in der Luft stabiler Kältemittel – als Folge der hier vorgeschlagenen Regelungen und in Erfüllung der internationalen Verpflichtungen unter dem Montrealer Protokoll – ist ein direkter Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels.
13/15 054.10-00772/00002/00018/R114-1275