Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 15 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht
ChemRRV
6.2 Batterien (Anhang 2.15)
6.2.1 Auswirkungen auf den Bund
Finanzielle Auswirkungen
Aufwand und Ertrag der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Batterien sind Teil der Staatsrechnung. Da die Erhebung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr zweckgebunden sind, handelt es sich um eine Spezialfinanzierung.
Falls infolge der Rückerstattung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr beim Export von Batterien das Fondsvermögen reduziert wird, hat dies somit Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Bundes. Gleichzeitig hat ein Export von Batterien zur Folge, dass weniger Batterien in der Schweiz entsorgt werden. Demgemäss entfällt die Entschädigung für die Verwertung in der Schweiz, was sich wiederum positiv auf die Erfolgsrechnung auswirkt. Es wird somit mit keinen erheblichen Auswirkungen auf die Spezialfinanzierung des Bundes gerechnet.
Personelle Auswirkungen
Für den Bund haben die beschriebenen Rechtsanpassungen keine personellen Auswirkungen zur Folge.
6.2.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Für die Kantone und die Gemeinden haben die Rechtsanpassungen keine Auswirkungen zur Folge.
6.2.3 Auswirkungen auf die Unternehmen
Rücknahme von mechanisch erheblich beschädigten Fahrzeug- oder Industriebatterien
Mit der vorgesehenen Anpassung sollen rücknahmepflichtige Händlerinnen bei der Rücknahme von mechanisch erheblich beschädigten Industriebatterien die Möglichkeit erhalten, eine Entschädigung für die Mehrkosten, welche nicht über die vorgezogene Entsorgungsgebühr bzw. den vorgezogenen Recyclingbeitrag gedeckt sind, verlangen zu dürfen. Folglich reduziert sich für die Händlerinnen von Industriebatterien das finanzielle Risiko, dass sie Mehrkosten tragen müssen. Für die Weiterverrechnung der Mehrkosten müssen die Händlerinnen auf der Abrechnung an die Verbraucherinnen die Arbeits- und Behandlungsschritte, welche zu Mehrkosten geführt haben, nachvollziehbar aufführen. Dies kann im Rahmen der «normalen» Rechnung geschehen und bedeutet einen kleinen Mehraufwand für die Händlerinnen. Die Verbraucherin – in der Regel die Verursacherin der Schäden – kommt für die Mehrkosten auf.
Frist für Gesuch um Befreiung
Mit der Einführung einer Frist, bis wann Gesuche um Befreiung von der Gebührenpflicht für das Folgejahr eingereicht werden können, profitiert die vom Bund beauftragte private Organisation von einer gewissen Planungssicherheit. Die Organisation weiss, dass nach der festgelegten Frist keine Befreiungsgesuche für das Folgejahr mehr berücksichtigt werden müssen und kann ihre Kapazitäten entsprechend planen. Für die Gesuchstellenden hat die Rechtsanpassung keine direkten Auswirkungen zur Folge, da sie Gesuche weiterhin einreichen können, hierfür einfach eine Frist beachten müssen.
14/15 054.10-00772/00002/00018/R114-1275