Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 15 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht

ChemRRV

3 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen der ChemRRV sind mit dem internationalen Recht vereinbar, insbesondere mit den Vorschriften der EG und des EWR.

Die Anpassungen in Anhang 2.10 dienen der Einhaltung bestehender Verpflichtungen der Schweiz unter dem Montrealer Protokoll, welche der Bundesrat im 2018 ratifiziert hat. Bei den in diesem Anhang geregelten Kältemitteln handelt es sich um in der Luft stabile Stoffe, die der Bundesrat gemäss Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe e des Bundesgesetzes über die Technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) als Ausnahme festgelegt hat. Die vorgeschlagenen Änderungen von Anhang 2.10 der ChemRRV haben zum Ziel, die Schweizer Bestimmungen teilweise an das EU-Recht anzugleichen, insbesondere betreffend die Inverkehrbringensverbote der F-Gas Verordnung. Dadurch sollen Handelshemmnisse vermieden werden. Nicht aus der F-Gas Verordnung übernommen wird das Quotensystem, welches in der EU den Import fluorierter Gase begrenzt. Die Einführung eines solchen Quotensystems in der Schweiz wäre mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden; sein zusätzlicher Nutzen wäre gering.

Das EU-Recht kennt bisher kein Finanzierungssystem durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien. Mit der neuen EU-Batterieverordnung könnte sich dies künftig ändern. Die vorgesehenen Anpassungen in Anhang 2.15 ChemRRV haben keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum internationalen Recht.

6/15 054.10-00772/00002/00018/R114-1275