Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten

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3. Sind Sie einverstanden, dass Prüfstellen für eine Anerkennung über eine

Haftpflichtversicherung verfügen müssen (Art. 17a Abs. 2 Bst. b E-TGV)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht

betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

4. Sind Sie einverstanden, dass die Anerkennung durch das ASTRA eine Prüfstelle zur

Erstellung nationaler Prüfnachweise berechtigt und die nachfolgende Aufnahme in Anhang 2 TGV zusätzlich eine Notifizierung der Prüfstelle bei internationalen Organisationen ermöglicht (Art. 17b Abs. 1 und Art. 17c Abs. 1 E-TGV)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht

betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

5. Sind Sie einverstanden, dass bestehenden anerkannten Prüfstellen für die Anpassung an

die neuen Bestimmungen eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gewährt wird (Art. 47a E-TGV)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht

betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

6. Sind Sie einverstanden, dass für die Anerkennung und Notifizierung künftig pauschale und

für die Aberkennung sowie Genehmigung der Prüfkonzepte Gebühren nach Aufwand erhoben werden (Anh. Ziff. 6 E-GebV-ASTRA)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht

betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag: