Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten
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3. Sind Sie einverstanden, dass Prüfstellen für eine Anerkennung über eine
Haftpflichtversicherung verfügen müssen (Art. 17a Abs. 2 Bst. b E-TGV)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht
betroffen
Bemerkungen / Änderungsantrag:
4. Sind Sie einverstanden, dass die Anerkennung durch das ASTRA eine Prüfstelle zur
Erstellung nationaler Prüfnachweise berechtigt und die nachfolgende Aufnahme in Anhang 2 TGV zusätzlich eine Notifizierung der Prüfstelle bei internationalen Organisationen ermöglicht (Art. 17b Abs. 1 und Art. 17c Abs. 1 E-TGV)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht
betroffen
Bemerkungen / Änderungsantrag:
5. Sind Sie einverstanden, dass bestehenden anerkannten Prüfstellen für die Anpassung an
die neuen Bestimmungen eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gewährt wird (Art. 47a E-TGV)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht
betroffen
Bemerkungen / Änderungsantrag:
6. Sind Sie einverstanden, dass für die Anerkennung und Notifizierung künftig pauschale und
für die Aberkennung sowie Genehmigung der Prüfkonzepte Gebühren nach Aufwand erhoben werden (Anh. Ziff. 6 E-GebV-ASTRA)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht
betroffen
Bemerkungen / Änderungsantrag: