Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten
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Bemerkungen der Befürwortenden:
• Der Kanton AI merkt an, es sei sicherzustellen, dass sämtliche Beurteilungen von anerkannten
Prüfstellen einem Prüfkonzept unterliegen, welches alle geltenden schweizerischen Strassenverkehrsvorschriften berücksichtige. Weiter sei den Zulassungsbehörden Kenntnis der Prüfkonzepte und Einsichtnahme in Prüfdokumente zu geben.
• Der Kanton LU erachtet die unveränderte Spannweite der Gebühren bis Fr. 5000.00 für «weitere
Verfügungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts» (Anh. Ziff. 7 E-GebV-ASTRA) als weiterhin zu hoch (insbesondere bei Verfahren im Zusammenhang mit Klein- und Trendfahrzeugen). Die vorliegende Revision sei zum Anlass zu nehmen, eine differenziertere Gebührenerhebung aufzunehmen. Weiter sei die Genehmigung der Prüfkonzepte viel wichtiger als die Gebührenerhebung. Es sei fraglich, ob sämtliche Beurteilungen durch eine anerkannte Prüfstelle einem Konzept unterliegen, das alle geltenden schweizerischen Strassenverkehrsvorschriften berücksichtige. Den Zulassungsbehörden sei zudem Kenntnis der Prüfkonzepte und Einsichtnahme in Prüfdokumente zu geben.
• Die Kantone UR, SH, AR und die ASA merken ebenfalls an, dass die Genehmigung der
Prüfkonzepte viel wichtiger sei als die Gebührenerhebung. Es sei fraglich, ob sämtliche Beurteilungen durch eine anerkannte Prüfstelle einem Konzept unterliegen, das alle geltenden schweizerischen Strassenverkehrsvorschriften berücksichtige. Den Zulassungsbehörden sei zudem Kenntnis der Prüfkonzepte und Einsichtnahme in Prüfdokumente zu geben.
• Der Kanton NW merkt an, ein Prüfkonzept sei dabei aber Voraussetzung.
• Der SVLT weist darauf hin, dass die Mehrkosten für die Akkreditierung nicht zu höheren Kosten
für die Gutachten führen dürfen. In der Schweiz sollen nach wie vor bezahlbare Dienstleistungen der Prüfstellen in Anspruch genommen werden können.
Bemerkungen der Gegner:
• AUTOS und DTC merken an, dass für Prüfkonzepte aktuell keine Vorgaben (z. B. Struktur,
Inhalt, Umfang) bestünden, was zu zeitaufwändigen Nacharbeiten führen könne. Die Kostenfolge sei äusserst ungewiss und könne daher nicht von der Prüfstelle allein getragen werden. Weiter dürfe ein von der Behörde genehmigtes Prüfkonzept nicht veröffentlich werden, da es Eigentum der Prüfstelle darstelle (Know-How, Geheimhaltung). Anders sähe dies aus, wenn die Behörde selber Prüfkonzepte erarbeite, resp. ein für die ganze Schweiz gültiges Prüfkonzept bestehe.
• Der SGV teilt mit, dass er die Einführung zusätzlicher Gebühren ablehne.
• ECONS, VFAS und FAKT merken an, dass für die Aufhebung der Anerkennung von Prüfstellen
und die Genehmigung der Prüfkonzepte ein Kostendach bestehen oder die Kosten konkreter beziffert werden sollten (Kompetenzrahmen). Weiter sollten bestehende Prüfkonzepte von Fachgremien (bspw. VD-TüV) nicht nochmals hinterfragt werden müssen und entsprechend Gebühren erhoben werden.
• Die AFHB merkt an, dass für die Genehmigung von Prüfkonzepten ebenfalls eine Pauschale
festgelegt werden sollte, um die Planbarkeit der Kosten zu ermöglichen. Weiter stellt sie die Frage, ob ein genehmigtes Prüfkonzept einer Prüfstelle A auch von einer Prüfstelle B angewendet werden könnte und falls ja, wie sich die Kosten aufteilen würden.