Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten

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Befürwortende:

Kantone: AI, BE, FR, GE, GR, JU, NE, SO, SG, TI, TG, VD, VS, ZG

Verbände und Organisationen: AUTOS, ECONS, SGV, SVLT, TCS, VFAS, WMLS

Anerkannte Prüfstellen: AFHB, DTC, FAKT

Gegner:

Kantone: AG, AR, LU, NW, OW, SH, UR

Verbände und Organisationen: ASA

Verzicht auf STN:

Kantone: BL, BS, GL, SZ, ZH

Verbände und Organisationen: ACVS, ARVAG, BFU, ECOSW, KKJPD, NGF/NVB, SVSP

Bemerkungen der Befürwortenden:

• Der Kanton BE stellt die Frage nach dem Vorgehen, wenn die Übergangsfrist ungenutzt verstreiche und in welcher Form die Lücke geschlossen werde.

• Der Kanton AI stimmt vorbehältlich der Sicherstellung einer wirkungsvollen Aufsicht durch das ASTRA während der Übergangsfrist zu. Ohne Sicherstellung der Aufsicht sei die Frist kürzer anzusetzen.

• Die AFHB bemerkt, dass die Übergangsfrist angemessen sei.

Bemerkungen der Gegner:

• Die Kantone LU, NW, OW und AG erachten die Übergangsfrist als zu lang. Der Kanton LU hält eine Übergangsfrist von 3 Jahren als ausreichend, da gut organsierte Prüfstellen bereits heute über ein Qualitätssicherungssystem verfügen. Weiter geht der Kanton LU davon aus, dass aufgrund der Übergangsfrist die Möglichkeit für neue Prüfstellen nicht hinausgezögert wird. Der Kanton AG erachtet eine Übergangsfrist von 2 Jahren als ausreichend und verlangt in der Übergangsphase die Sicherstellung einer wirkungsvollen Aufsicht durch das ASTRA.

• Die Kantone UR, SH und AR können sich mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren einverstanden erklären, sofern in der Übergangsphase eine wirkungsvolle Aufsicht durch das ASTRA sichergestellt ist. Kann dies nicht sichergestellt werden, erachtet der Kanton AR 2 Jahre als erforderlich.

Fragebogen Frage 6: Sind Sie einverstanden, dass für die Anerkennung und Notifizierung künftig pauschale und für die Aberkennung sowie Genehmigung der Prüfkonzepte Gebühren nach Aufwand erhoben werden (Anh. Ziff. 6 E-GebV-ASTRA)?

Tabelle 8 Stellungnahmen zu Frage 6 des Fragebogens Teilnehmende Pro Contra Keine Stellungnahme Kantone 17 09

Verbände, Organisationen 4 47

Anerkannte Prüfstellen 0 30

Befürwortende:

Kantone: AG, AI, AR, FR, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, TI, TG, UR, VD, VS, ZG

Verbände und Organisationen: ASA, SVLT, TCS, WMLS

Gegner:

Verbände, Parteien und Organisationen: AUTOS, ECONS, SGV, VFAS

Anerkannte Prüfstellen: AFHB, DTC, FAKT

Verzicht auf STN:

Kantone: BL, BS, BE, GE, GL, GR, JU, SZ, ZH

Verbände und Organisationen: ACVS, ARVAG, BFU, ECOSW, KKJPD, NGF/NVB, SVSP