Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten

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Vernehmlassung 2023/49 « Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen».

Im Anhang des vorliegenden Berichts findet sich ein Verzeichnis der Stellungnehmenden, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, sowie der für sie im Bericht verwendeten Abkürzungen.

Allgemeine Einschätzung

Die Befürwortung oder Ablehnung der Vorlage wurde anhand der Antwort auf die betreffende Frage des Fragebogens ermittelt. Einige Vernehmlassungsteilnehmende füllten den Fragebogen nicht aus und übermittelten ihre Stellungnahme einzig in Form eines Schreibens. Bei ihnen wurde auf die Aussage im Antwortschreiben abgestellt.

Die Frage 4 wurde von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden hinsichtlich der inhaltlichen Aspekte gesplittet beantwortet (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 Zustimmung respektive Ablehnung der einzelnen gestellten Fragen im Rahmen der

Vernehmlassung

Fragen Pro Contra Keine Stellungnahme Frage 1

Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag

zur Änderung der Verordnung vom

19. Juni 1995 über die Typengenehmigung

von Strassenfahrzeugen (TGV), der

Verordnung vom 19. Juni 1995 über die 26 612

technischen Anforderungen an

Strassenfahrzeuge (VTS) und der

Verordnung vom 7. November 2007 über

die Gebühren des Bundesamtes für

Strassen (GebV-ASTRA) einverstanden?

Frage 2

Sind Sie einverstanden, dass für die

Anerkennung einer Prüfstelle künftig das

26 612

Vorliegen einer SAS-Akkreditierung für das

Zuständigkeitsgebiet vorausgesetzt wird

(Art. 17a Abs. 2 Bst. a E-TGV)?

Frage 3

Sind Sie einverstanden, dass Prüfstellen

für eine Anerkennung über eine 27 116

Haftpflichtversicherung verfügen müssen

(Art. 17a Abs. 2 Bst. b E-TGV)?

Frage 4 Hinsichtlich Berechtigungen Prüfnachweise Sind Sie einverstanden, dass die (Art. 17b Abs. 1 E-TGV)

Anerkennung durch das ASTRA eine

Prüfstelle zur Erstellung nationaler 32 012

Prüfnachweise berechtigt und die

nachfolgende Aufnahme in Anhang 2 TGV Hinsichtlich Ermöglichung Notifizierung

zusätzlich eine Notifizierung der Prüfstelle (Art. 17c Abs. 1 E-TGV)

bei internationalen Organisationen

ermöglicht (Art. 17b Abs. 1 und 29 015

Art. 17c Abs. 1 E-TGV)?