Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten
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Befürwortende:
Kantone: AG, AI, AR, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, TI, TG, UR, VD, VS, ZG Verbände und Organisationen: ASA, SGV, SVLT, TCS, WMLS
Gegner:
Verbände und Organisationen: AUTOS, ECONS, VFAS
Anerkannte Prüfstellen: AFHB, DTC, FAKT
Verzicht auf STN:
Kantone: BL, BS, GL, SZ, ZH
Verbände und Organisationen: ACVS, ARVAG, BFU, ECOSW, KKJPD, NGF/NVB, SVSP
Bemerkungen der Befürwortenden:
• Der Kanton LU macht den Vorbehalt, dass da soweit ersichtlich die neuen Bestimmungen auch Prüfstellen mit Sitz im Ausland zuliessen, eine Überprüfung von VTS-Fachpersonal, bzw. dessen Vorhandensein noch eingehender überprüft werden müsse. So könne ein rechtsgleicher, einheitlicher Vollzug der einschlägigen Rechtsgrundlagen gewährleistet und Differenzen zwischen einzelnen Prüfstellen vermieden werden. Weiter seien die Prüfstellen zu verpflichten (wie bisher), ihre Prüfnachweise auf einen geschützten definierten Bereich hochzuladen (z. B. asaGate, geschützter Bereich der Prüfstellen Homepage). So stünden sie den kantonalen Zulassungsstellen zur Einsicht zur Verfügung und können zur Kontrolle der Echtheit und Plausibilität geprüft werden. In der Verordnung sei eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen.
• Der Kanton NW merkt an, dass dies eine angemessene Massnahme zur Qualitätssicherung sei.
• Der SGV merkt an, dass bei Vorliegen einer internationalen Akkreditierung auf eine Akkreditierung durch die SAS verzichtet werden solle.
• Der SVLT merkt an, dass die Mehrkosten für die Akkreditierung nicht zu höheren Kosten der Gutachten führen dürfen. Es solle in der Schweiz nach wie vor möglich sein, bezahlbare Dienstleistungen der Prüfstellen in Anspruch nehmen zu können.
Bemerkungen der Gegner:
• Die AFHB merkt an, dass eine Akkreditierung technisch gesehen nur geringe Vorteile für die Qualität der Dienstleistung bringe, da eine Prüfstelle auch ohne Akkreditierung untrennbar mit einer Qualitätskontrolle verbunden sei. Die Erhöhung der Betriebskosten der Prüfstelle durch die Akkreditierung müssten auf die Preise der von der Prüfstelle angebotenen Dienstleistungen umgelegt werden. Die Preise der Dienstleistungen könnten nicht mehr im Verhältnis zum Wert der Prüfgegenstände stehen, Prüfungen wirtschaftlich unrentabel werden und dadurch bestimmte Kompetenzbereiche und Dienstleistungen vom Schweizer Markt verschwinden. Diese Kompetenzbereiche und Dienstleistungen stünden den kantonalen und eidgenössischen Behörden dann nicht mehr zur Verfügung. Es müsse darauf geachtet werden, dass die derzeit in verschiedenen Bundesämtern verfügbaren technische Kompetenzen nicht verloren gingen oder ausgelagert würden. Die AFHB schlägt vor, dass es dem betroffenen Bundesamt möglich sein sollte, insbesondere in Fällen, wo es um die Sicherheit oder Umwelt geht, Aktivitäten und Akkreditierungsverfahren der Prüfstellen finanziell zu unterstützen. Weiter stellt sie die Frage, ob es andere anerkannte Akkreditierungsstellen gebe und welche Akkreditierungsnorm verlangt werde.
• AUTOS und DTC merken an, dass die Vernehmlassung noch unklare Punkte enthalte und die Thematik der SAS-Akkreditierung noch nicht geklärt sei. Nach Art. 17 Abs. 2 könne das ASTRA Prüfstellen noch nach «eigenen Anforderungen» anerkennen. Sollte künftig eine einheitliche Akkreditierung definiert werden, sei der Abs. 2 aufgrund der Durchgängigkeit zu streichen.
• ECONS, VFAS und FAKT fordern, dass bei Vorliegen einer internationalen Akkreditierung, diese berücksichtigt und auf eine Akkreditierung durch die SAS verzichtet werden solle. Als Beispiel führen sie die Akkreditierung von FAKT durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DaKKS an.