Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten
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Einleitung
Die Vernehmlassung 2023/49 «Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen» umfasste eine Aktualisierung der Regelungen hinsichtlich der behördlichen Anerkennung und Aufsicht technischer Prüfstellen für Strassenfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Massnahmen dienen sowohl diesbezüglichen nationalen Bedürfnissen als auch weiterentwickelten internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Der Vorschlag umfasste Aspekte wie eine Bewertung und Überwachung der Kompetenz von Prüfstellen mittels einer SAS-Akkreditierung, das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Geschäftsrisiken, eine Definition der Berechtigungen und Pflichten von Prüfstellen sowie die Festlegung von Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anerkennung.
Betroffen von der Revision sind die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verordnung vom 7. November 2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (GebV-ASTRA).
Am 23. August 2023 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur «Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen». Dieses dauerte bis zum 22. November 2023.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Bundeskanzlei aufgeschaltet unter:
www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > UVEK > 2023/49 «Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen».
Stellungnahmen
185 Adressaten und Adressatinnen wurden zur Vernehmlassung eingeladen, darunter alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, weitere Organisationen und interessierte Kreise. Darin eingeschlossen waren 9 der 10 aktuell anerkannten technische Prüfstellen nach Anhang 2 TGV (die ebenfalls anerkannte Prüfstelle METAS konnte zum Revisionsvorschlag anlässlich der 1. Ämterkonsultation Stellung nehmen). Von den Eingeladenen ergingen 44 Rückmeldungen, 12 mit einem generellen Verzicht auf eine Stellungnahme zum Gesamtprojekt. Die Rückmeldungen der von der Revision direkt betroffenen anerkannten Prüfstellen werden im Folgenden separat ausgewiesen.
Tabelle 1 Zahlenmässige Übersicht über die Stellungnahmen Kategorien Eingeladene Eingereichte Stellungnahmen Kantone 2626
Politische Parteien 110
Dachverbände der Gemeinden,
Städte und Berggebiete 30
Dachverbände der Wirtschaft 82
Weitere Vernehmlassungsadressaten/- 12813
innen Anerkannte Prüfstellen 93
Total 18544
Sämtliche Stellungnahmen können auf der Internetseite des Bundesrats in der Rubrik abgeschlossene Vernehmlassungen 2023 als PDF-Datei heruntergeladen werden www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 >