Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Frage 5

Sind Sie einverstanden, dass bestehenden

anerkannten Prüfstellen für die Anpassung

an die neuen Bestimmungen eine 26 812

Übergangsfrist von 5 Jahren ab

Inkrafttreten der neuen Bestimmungen

gewährt wird (Art. 47a E-TGV)?

Frage 6

Sind Sie einverstanden, dass für die

Anerkennung und Notifizierung künftig

pauschale und für die Aberkennung sowie 21 716

Genehmigung der Prüfkonzepte Gebühren

nach Aufwand erhoben werden

(Anh. Ziff. 6 E-GebV-ASTRA)?

Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen

Sämtliche Kantone (bei 5 Enthaltungen) sind grundsätzlich einverstanden mit den Änderungen der Verordnung 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), über die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und über die Verordnung vom 7. November 2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (GebV-ASTRA).

Von den Verbänden und Organisationen stimmten insgesamt 4 der Revisionsvorlage grundsätzlich zu, während 4 diese ablehnten und 7 keine Stellung bezogen.

Lediglich 3 der 9 eingeladenen, von der Vorlage direkt betroffenen anerkannten Prüfstellen reichten eine Stellungnahme ein. Davon lehnten 2 die Vorlage ab, 1 stimmte grundsätzlich zu.

Nachfolgend sind zu den einzelnen Fragen sämtliche Teilnehmenden aufgelistet, die der jeweiligen Frage zugestimmt, sie abgelehnt oder keine Stellungnahme abgegeben haben. Die direkt betroffenen anerkannten Prüfstellen werden separat dargestellt. Zu jeder Frage werden Bemerkungen der Teilnehmenden aufgeführt.

Fragebogen Frage 1: Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verordnung vom 7. November 2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (GebV-ASTRA) einverstanden?

Tabelle 3 Stellungnahmen zu Frage 1 des Fragebogens Teilnehmende Pro Contra Keine Stellungnahme Kantone 21 05

Verbände, Organisationen 4 47

Anerkannte Prüfstellen 1 20

Befürwortende:

Kantone: AG, AI, AR, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, TI, TG, UR, VD, VS, ZG Verbände und Organisationen: ASA, SVLT, TCS, WMLS

Anerkannte Prüfstellen: AFHB

Gegner:

Verbände und Organisationen: AUTOS, ECONS, SGV, VFAS

Anerkannte Prüfstellen: DTC, FAKT