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Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 11 Seiten
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Medizin und Menschenwürde «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 34 Abs. 1 Einleiungssatz und Bst. bbis
1 Die zuständige Ethikkommission überprüft:
bbis. die wissenschaftliche Qualität;
Art. 36
Betrifft nur den französischen Text.
Gliederungstitel vor Art. 37
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 37 Einleitungssatz
Die zuständige Ethikkommission überprüft:
Art. 38 Bst. c
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 40
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 43 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2
Betrifft nur den französischen Text
Art. 44 Abs. 3–5
3 Die Form der Einwilligung richtet sich nach Artikel 8b.
4 Artikel 9 ist sinngemäss anwendbar.
5 Die Folgen eines Widerrufs richten sich nach Artikel 10.
Art. 45 Einleitungssatz und Bst. c
Die zuständige Ethikkommission überprüft:
c. Die Einhaltung der Anforderungen an die Aufklärung und Einwilligung, sowie gegebenenfalls die Einhaltung der Anforderungen an die Einwilligung in elektronischer Form (Art. 8b Abs. 3 Bst. a–c);
Art. 46 Bst. c
Betrifft nur den französischen Text