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Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 11 Seiten

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Medizin und Menschenwürde «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 34 Abs. 1 Einleiungssatz und Bst. bbis

1 Die zuständige Ethikkommission überprüft:

bbis. die wissenschaftliche Qualität;

Art. 36

Betrifft nur den französischen Text.

Gliederungstitel vor Art. 37

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 37 Einleitungssatz

Die zuständige Ethikkommission überprüft:

Art. 38 Bst. c

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 40

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 43 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2

Betrifft nur den französischen Text

Art. 44 Abs. 3–5

3 Die Form der Einwilligung richtet sich nach Artikel 8b.

4 Artikel 9 ist sinngemäss anwendbar.

5 Die Folgen eines Widerrufs richten sich nach Artikel 10.

Art. 45 Einleitungssatz und Bst. c

Die zuständige Ethikkommission überprüft:

c. Die Einhaltung der Anforderungen an die Aufklärung und Einwilligung, sowie gegebenenfalls die Einhaltung der Anforderungen an die Einwilligung in elektronischer Form (Art. 8b Abs. 3 Bst. a–c);

Art. 46 Bst. c

Betrifft nur den französischen Text