Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten

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Schliesslich sollen die Anforderungen an Verkehrsexperten und -expertinnen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, angepasst werden, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

1.2 Prüfaufträge aus dem Postulatsbericht

Der Bundesrat hat dem UVEK im Rahmen des Postulatsberichts11 u. a. zwei Prüfaufträge zu technischen Regelungen der Fahrzeuge erteilt. Zum einen war zu prüfen, ob Massnahmen zur Sicherstellung der Vorschriftskonformität von Leicht-Motorfahrrädern mit Eigenantrieb nötig sind (vgl. Postulatsbericht Ziff. 6.1.2 und Fussnote zu Tab. 6). Aus diesem Grund prüfte und beurteilte das ASTRA die Möglichkeit, eine Typengenehmigungs- und Immatrikulationspflicht für alle Leicht-Motorfahrräder einzuführen, die im reinen Motorbetrieb (ohne zu treten) fahren können. Zum anderen hat der Bundesrat die Prüfung der Motorisierung von Lastenanhängern für Fahrräder und Leicht-Motorfahrräder angeordnet (vgl. Postulatsbericht Ziff. 6.1.4). Da die Ergebnisse der Prüfungen einen Einfluss auf Regelungen haben, wird im Folgenden kurz dargelegt, was die Prüfungen ergeben haben.

1.2.1 Leicht-Motorfahrräder: Ausweitung der Typengenehmigungspflicht

Bezüglich Elektrorollern (Leicht-Motorfahrräder mit Sattel und Eigenantrieb)

würde die schweizerische Regelung durch eine Typengenehmigungspflicht

mit jener der EU harmonisiert werden.

Bei anderen Leicht-Motorfahrrädern mit Eigenantrieb, beispielsweise Elektrotrottinetten, wäre dies hingegen nicht der Fall. Die schweizerische Regelung wäre folglich strenger als die in den Mitgliedsstaaten der EU vorherrschende Handhabung.

Ausserdem wäre die Ausweitung der Typengenehmigungs- und Immatrikulationspflicht mit hohen Kosten sowie deutlichem Mehraufwand für die kantonalen Vollzugsbehörden, Händler, Hersteller, Importeure und Konsumenten verbunden. Gemäss EU-weiten Unfallzahlen ist die Wahrscheinlichkeit, mit einem Elektrotrottinett zu verunfallen, nicht höher als bei langsamen E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung (s. a. die Medienmitteilung des ASTRA vom 15. September 202212 zur Unfallstatistik auf Schweizer Strassen, Abschnitte E-Bike-Fahrende sowie E-Trottinette). Aufgrund der Unfallzahlen wäre also eine strengere Behandlung von E-Trottinetten im Vergleich zu langsamen E-Bikes mit Tretunterstützung (Elektrovelos) nicht zu begründen.

In Anbetracht dieser Erwägungen wird auf einen Vernehmlassungsvorschlag zur Ausweitung der Typgengenehmigungs- und Immatrikulationspflicht auf Leicht-Motorfahrräder mit Eigenantrieb verzichtet.

Hingegen soll – aufgrund der im Rahmen des Prüfauftrags getätigten Abklärungen – die bereits bisher geltende Pflicht zur Typengenehmigung und Immatrikula-

tion für selbstbalancierende Stehroller beibehalten werden. Entgegen dem

ursprünglichen Kategorisierungsvorschlag im Postulatsbericht sollen also

Stehroller nicht zu den Leicht-Motorfahrrädern umgeteilt werden. Stehroller

unterscheiden sich technisch stark von anderen elektrischen Kleinfahrzeu-

11 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 18.4291 Postulat > 10.12.2021 Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

12 www.astra.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 15.9.2022