Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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Sachanlagen Kleinkredite oder ungesicherte Kredite zu vergeben wird ausgeschlossen. So wird auch sichergestellt, dass der Strukturwandel nicht gebremst, sondern unterstützt wird und dass die beschränkten Mittel der SGH nicht verzettelt werden.

1.3.4 Die SGH als Kompetenzzentrum für die Förderung der Beherbergungswirt-

schaft: Verankerung der Wissenstransferaktivitäten

Die SGH hat sich als ein wichtiges nationales Kompetenzzentrum für die Förderung der Beherbergungswirtschaft etabliert und wird von den Akteuren und Akteurinnen am Markt sowie auch von Kantonen und Gemeinden als solches wahrgenommen. Die Wirkung der SGH als vertrauenswürdiger Partner und als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung wurde in verschiedenen Studien und Evaluationen bestätigt. Die Rolle als Kompetenzzentrum umfasst neben der Finanzierungstätigkeit auch die einzelbetriebliche Beratung und den überbetrieblichen Wissenstransfer. Als Wissensvermittlerin trägt die SGH auch zur Steigerung der Effizienz im Zusammenspiel der gesamten Förderlandschaft bei.

Die kostenpflichtige einzelbetriebliche Beratungstätigkeit der SGH ist auf Investitions-, Finanzierungs- und damit verbundene Strategiefragen beschränkt und muss kostendeckend am Markt erbracht werden. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

Die Wissenstransferaktivitäten der SGH sind demgegenüber nicht einzelbetrieblich ausgerichtet und erfolgen über verschiedene Kanäle wie Foren, Publikationen, Referate oder Lehraufträge. Hinzu kommen generelle Informationen betreffend Jungunternehmertum und betriebliche Nachfolge. Der Wissenstransfer der SGH erfolgt oft in Zusammenarbeit mit Akteuren und Akteurinnen aus der Beherbergungswirtschaft, z.B. mittels des Finanzforums der SGH, das im Rahmen des jährlich vom Branchenverband HotellerieSuisse organisierten Hospitality Summit stattfindet. Weitere Aktivitäten sind der Hotel-Benchmark zusammen mit dem Branchenverband HotellerieSuisse oder der Hotel Innovations-Award zusammen mit dem Branchenverband Gastro-Suisse.

Die Aktivitäten der SGH im Wissenstransfer sind klar getrennt von der kostenpflichtigen einzelbetrieblichen gewerblichen Beratungstätigkeit. Die SGH verfügt durch ihre Fördertätigkeit über umfassende finanztechnische Kenntnisse insb. bei komplexen Finanzierungssituationen. Dieses Finanz-Know-how der SGH wird ergänzt mit dem bei der SGH ebenfalls vorhandenen touristischen Know-how. Dieses umfasst z.B. spezifische Kenntnisse zur Thematik der Einbettung von Hotelbetrieben und -projekten in Destinationen und deren Entwicklung.

In der Summe ist das bei der SGH vorhandene Know-how zu Investitions-, Finanzierungs- und damit verbundenen Strategiefragen einzigartig. Dieses Wissen soll auch weiterhin durch die Wissenstransferaktivitäten der SGH in Wert gesetzt und den touristischen Akteuren und Akteurinnen zugänglich gemacht werden. Die SGH achtet dabei darauf, dass sie ihre Aktivitäten im Bereich Wissenstransfer subsidiär zur Privatwirtschaft erbringt und es nicht zu einer Konkurrenzierung privatwirtschaftlicher Angebote kommt.