Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/71: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 14 Seiten

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4.2.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Da sämtliche Mobilfunkkonzessionärinnen von den Massnahmen betroffen sind und sowohl die Anzahl Antennenstandorte als auch die Anzahl PoP- und Core-Standorte bis zu einem gewissen Grad mit Marktanteilen skalieren, wird im Mobilfunkmarkt nicht von signifikanten Wettbewerbsbeeinträchtigungen ausgegangen. Denkbar sind geringfügige Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Mobilfunk- und dem Festnetzmarkt, da deren Dienste bis zu einem gewissen Grad substituierbar sind. Gemäss den Ausführungen unter Ziff. 1.2 ist jedoch der Fokus auf Mobilfunkdienste zwingend, da eine Aufrechterhaltung von Festnetzdiensten während Stromversorgungskrisen nicht umsetzbar ist. Zudem können die Verzerrungen insofern als geringfügig eingeschätzt werden, als die Auswirkungen auf die monatlichen Mobilfunkpreise insgesamt relativ gering sind (vgl. Ziff. 4.2.2) und da Mobilfunk- und Festnetzdienste teilweise im Bündel angeboten werden50.

Insgesamt wird der Nutzen bzw. der durch die Aufrechterhaltung von Mobilfunkdiensten vermiedene Schaden pro Ereignis auf rund 16.1 Milliarden Franken (Strommangellage) plus 0.3 Milliarden Franken (Stromausfall) geschätzt. Dies entspricht 535 Millionen Franken (Strommangellage) plus 9 Millionen Franken (Stromausfall) pro Jahr. Folgende Abbildung stellt die verschiedenen Nutzenelemente grafisch dar:

Gesellschaft (Vertrauen in Behörden)

Gesellschaft (innere Sicherheit)

Gesellschaft (Versorgung)

Wirtschaft (wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit)

Wirtschaft (Vermögensschäden)

Personen...

- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Abbildung 1: Vermiedene Schäden (Summe Stromausfall und Strommangellage, Szenariointensität gross), in Mrd. CHF

In den Bereichen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Vermögen können jeweils nur 5% der betreffenden Schäden einer Stromversorgungskrise vermieden werden. Der grösste Teil der Firmen kann trotz der Aufrechterhaltung des Mobilfunks ohne Strom nicht arbeiten. Auch bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen können nur 5% der Schäden vermieden werden. Nutzen entsteht in erster Linie im Bereich der Ordnung und inneren Sicherheit, da die durch die Härtung der Mobilfunknetze entstehenden Möglichkeiten zur Alarmierung der Polizei potenziell unter anderem Plünderungen von Haushalten und Unternehmen verhindern (vgl. Ziff. 4.3).51

Kostenseitig sind die von den Mobilfunkkonzessionärinnen (vgl. Ziff. 4.2.1) bzw. den Konsumentinnen und Konsumenten von Mobilfunkdiensten (vgl. Ziff. 4.2.2) getragenen Kosten in der Höhe von jährlich 145 Millionen Franken massgebend.

Damit kann der Nettonutzen im Umsetzungsszenario der externen RFA auf rund 400 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden.52 Diese Schätzung beruht auf diversen Annahmen sowie Berechnungen und ihr Resultat ist als Grössenordnung zu verstehen. Der Nettonutzen bliebe jedoch auch im hypothetischen Fall doppelt so hoher Kosten positiv.

50 BAKOM (2022). Fernmeldestatistik: Dienstpakete, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/telekommunikation/zahlen-undfakten/sammlung-statisticher-daten/festnetz/dienstpakete.html.

51 Quelle für die Grafik und diese Erläuterung sind Analysen des BABS, welche auch in AWK/INFRAS (2022). Regulierungsfolgenabschätzung Konkretisierung Art. 48a FMG eingeflossen sind.

52 Vgl. wiederum AWK/INFRAS (2022). Regulierungsfolgenabschätzung Konkretisierung Art. 48a FMG.