Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/71: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 14 Seiten
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kann es nur als Aufsichtsmassnahme gemäss Artikel 58 Absatz 2 FMG verfügt werden, und nicht z. B. im Rahmen der generellen Überwachung im Sinne von Artikel 58 Absatz 1 FMG (Aufsichtskampagnen).
Schliesslich ist sicherzustellen, dass die qualifizierte Stelle die Informationen, zu denen sie im Rahmen des Audits Zugang erhält, vertraulich behandelt.
Art. 96j Pflicht zur Erbringung der Fernmeldedienste bei einer Störung der Stromversorgung
Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkkonzessionärinnen die im Rahmen von Artikel 96h ergriffenen Härtungsmassnahmen auch dann möglichst optimal einzusetzen, wenn Störungen der Stromversorgung auftreten, die nicht den im erwähnten Artikel vorgesehenen Szenarien entsprechen . Dies ist beispielsweise der Fall bei Strombewirtschaftungsmassnahmen mit Abschaltzyklen von 4 Stunden ohne Strom und 4 Stunden mit Strom oder wenn ein Stromausfall mehr als 1,5 Millionen Personen betrifft. Auch in derartigen Fällen sollen die Dienste für möglichst viele Personen für möglichst lange gewährleistet werden. Bei wiederholten Unterbrüchen, wie sie im Rahmen von Strombewirtschaftungsmassnahmen zu erwarten sind, ist anzustreben, dass die Dienste während der Unterbrüche jeweils ähnlich lange gewährleistet werden.
Art. 108d Übergangsbestimmungen zur Änderung vom … 2023
Die abschliessende Umsetzung der Pflichten zur Aufrechterhaltung der versorgungsrelevanten Fernmeldedienste bei Störungen der Stromversorgung ist übergangsrechtlich über mehrere Jahre etappiert, wobei die Konzessionärinnen dem BAKOM einen einmaligen Umsetzungsplan sowie jährliche Zwischenstandsberichte einzureichen haben. Dies ermöglicht eine aufsichtsrechtliche Begleitung der entsprechenden Vorbereitungsmassnahmen und Implementierungsarbeiten.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Auswirkungen in finanzieller, personeller und anderer Hinsicht auf den Bund werden in einer ersten Phase nicht geltend gemacht: Die Implementierung und Kostentragung der Massnahme erfolgt durch die Unternehmen. Für das BAKOM entstehen im Bereich der Aufsicht zwar zusätzliche Aufsichtsaufgaben und folglich Mehraufwand. Der Mehraufwand ist jedoch gegenwärtig schwer zu beziffern. In einer ersten Phase sollen die zusätzlichen Aufsichtsaufgaben in die bestehenden Arbeitsprozesse des BAKOM integriert und mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden. Die weitere Entwicklung ist diesbezüglich jedoch zu verfolgen.
4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
4.2.1 Auswirkungen auf die Unternehmen
Die aktuell drei in der Schweiz tätigen Mobilfunkkonzessionärinnen tragen die Kosten zur Implementierung der Massnahme. Da diese technologieneutral formuliert ist, sind die Umsetzungsform und damit die Kosten im Prinzip offen. Um dennoch eine Kostenabschätzung vornehmen zu können, wurde in der externen RFA ein Umsetzungsszenario definiert, welches wirksam ist und mit verhältnismässigem Aufwand realisiert werden kann.
Das Szenario sieht zur Überbrückung der Stromlücken bei den Antennenstandorten mit Makrozellen40 Batterien mit einer Laufzeit von vier Stunden und einer Lebensdauer von 15 Jahren sowie in 35% der Fälle fest installierte Dieselaggregate vor. Für die restlichen 65% der Standorte wird mit mobilen Dieselaggregaten gerechnet, die im Krisenfall zu den von einem Stromausfall betroffenen Standorten gebracht werden.41 Bei PoP mit einem ähnlichen Stromverbrauch wie Antennen wird ebenfalls auf Batterien und fest installierte Dieselaggregate abgestellt. Die PoP mit höherem Stromverbrauch und die Core-Standorte werden in der Schätzung nur mit (fest installierten) Dieselaggregaten mit einer Lebensdauer von 20 Jahren ausgerüstet. Folgende Ta-
40 Standorte mit Mikrozellen werden vorab aus Kapazitätsgründen eingesetzt und weniger zur Abdeckung. Da Videos gefiltert werden sollen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Aufrechterhaltung der Stromversorgung bei diesen Antennenstandorten nicht notwendig ist.
41 Vereinfachend wird angenommen, dass für alle 5200 Standorte (65% von 8000) mobile Dieselaggregate bereitgehalten werden.