Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/71: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 14 Seiten

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1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Für die in der Vorlage enthaltenen Massnahmen zur Aufrechterhaltung von Fernmeldediensten über Mobilfunk während Strommangellagen und Stromausfällen (beide in der Szenariointensität «gross») sind folgende Eckpunkte relevant:

- Notrufdienst, öffentlicher Telefondienst und Internetzugangsdienst müssen durch die Mobilfunkkonzes-

sionärinnen aufrechterhalten werden. Beim Internetzugang grösstenteils ausgenommen sind Videos.17 Nicht aufrechterhalten werden müssen Fernsehdienste bzw. Apps.1819

- Die genannten Dienste müssen in jeder Gemeinde für 99% der Kundinnen und Kunden an ihrer Ver-

tragsadresse aufrechterhalten werden. Zudem sind pro Kalendertag Ausfälle von höchstens 15 Minuten zulässig.

- Die Mobilfunkkonzessionärinnen berichten dem BAKOM periodisch über den Fortschritt bei der Imple-

mentierung der Massnahme (einmaliger Umsetzungsplan, jährliche Zwischenstandsberichte bis zur Umsetzung der Bestimmungen). Bei begründetem Verdacht kann das BAKOM eine Auditierung der Betreiberinnen auf deren Kosten veranlassen.20

Folgende alternative Handlungsoptionen wurden geprüft und letztlich verworfen:

- Eine Weiterführung des Status Quo wurde aufgrund der gestiegenen Bedeutung von Fernmeldediensten

und ihrer Kritikalität bzw. aufgrund des hohen Schadenspotenzials bei Ausfällen im Zuge von Strommangellagen verworfen (vgl. Ziff. 1.1).

- Tiefere Abdeckungsgrade als 99% wurden ebenfalls verworfen. Die Kosten zur Aufrechterhaltung der

Stromversorgung von für den Betrieb des Mobilfunknetzes notwendigen Ortszentralen bzw. Points of Presence (PoP) und Zentralen im Kernnetz (Core-Standorte) sind grösstenteils unabhängig vom Abdeckungsgrad. Wie unter Ziff. 4.2.1 dargelegt werden sie höher geschätzt als die vom Abdeckungsgrad abhängigen Kosten zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung der Mobilfunkantennen. Weiter wird davon ausgegangen, dass die Massnahme nur eine breite Zustimmung in der Bevölkerung finden wird, wenn sie mindestens alle bewohnten Gebiete abdeckt.21

- Eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung nur von Notrufen (über den Mobilfunktelefondienst) wurde

ebenfalls nicht weiterverfolgt. Dagegen sprechen, wie auch bei tieferen Abdeckungsgraden, insbesondere die nicht-variablen Kosten bei PoP- und Core-Standorten. Diese entstehen in jedem Fall und stehen bei dieser Option einem gegenüber einer Aufrechterhaltung auch von Sprachanrufen sowie insbesondere des Internetzugangs substanziell geringeren Nutzen gegenüber. Beispielsweise lassen sich die Nutzenbeiträge im Bereich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder im Bereich der Ordnung und inneren Sicherheit nicht mehr im gleichen Umfang realisieren. Der Nettonutzen einer solchen Massnahme sinkt im besten Fall (100% Abdeckung, Strommangellage Szenariointensität gross) auf rund 70 Millionen Franken pro Jahr und bei tieferen Abdeckungsgraden gegen Null Franken.22

- Massnahmen ausschliesslich gegen Strommangellagen würden über das beste Kosten-/Nutzenverhält-

nis verfügen.23 Wird wie vorliegend vorgeschlagen auch gegen Stromausfälle24 vorgegangen, reduziert sich der Nettonutzen um rund 45 Millionen Franken pro Jahr (zusätzliche Kosten von rund 55 Mio. CHF bei einem zusätzlichen Nutzen von rund 10 Mio. CHF). Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass für Massnahmen gegen längere Stromausfälle an Antennenstandorten beim aktuellen Stand der Technik statt nur auf Batterien25 auch auf Dieselgeneratoren abgestellt werden muss (vgl. Ziff. 4.2.1). Massnahmen ausschliesslich gegen Strommangellagen wurden dennoch verworfen, da ansonsten unter anderem der Notruf bei Stromausfällen nicht aufrechterhalten werden kann. Zudem kann Unwägbarkeiten in der Ausprägung von Strommangellagen entgegengetreten werden. Beispielsweise sind unkontrollierte

17 Umgesetzt würde dies mittels Sperrung von Internetseiten mit Video-Content.

18 Während Stromversorgungskrisen kann die Bevölkerung durch den Bund über IBBK-Radio informiert werden, vgl. BABS (2023). Information via Radio, https://www.babs.admin.ch/de/alarm/radioinfo.html.

19 Zum Beispiel blue TV von Swisscom, die Sunrise TV-App, Salt.tv

20 Die Kosten für diese Berichte sowie für allfällige Auditierungen wurden nicht näher geschätzt. Sie sind im Vergleich mit den Kosten, die zur Installation und zum Betrieb der für die Aufrechterhaltung von Telefonie und Internetzugang notwendigen Anlagen anfallen, (vgl. Ziff. 4.2.1) kaum von Bedeutung.

21 Vgl. wiederum AWK/INFRAS (2022). Regulierungsfolgenabschätzung Konkretisierung Art. 48a FMG.

22 Vgl. wiederum AWK/INFRAS (2022). Regulierungsfolgenabschätzung Konkretisierung Art. 48a FMG. Die monetären Schätzungen beruhen auf verschiedenen im Bericht festgehaltenen Annahmen sowie Berechnungen und sind als Grössenordnungen zu verstehen.

23 Vgl. wiederum AWK/INFRAS (2022). Regulierungsfolgenabschätzung Konkretisierung Art. 48a FMG.

24 Beschreibung und Differenzierung zu Strommangellagen vgl. Ziff. 1.1.

25 Für Stromausfälle von 72h wären 72 Batterieeinheiten für den Ausseneinsatz (Lithium-Eisen-Phosphat) mit einem Gesamtgewicht von 4 Tonnen notwendig, was bei Antennenstandorten nicht realistisch ist.