Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
e) das Auslösen eines Risikominimierungsmanövers und nötigenfalls die Deaktivierung des Auto-
matisierungssystems;
f) die Sicherstellung, dass vor der Aufhebung eines risikominimalen Zustandes des Fahrzeugs die
Störungsursache beseitigt ist;
g) die Kontaktaufnahme mit den Personen im Fahrzeug, wenn dieses ein Risikominimierungsma-
növer ausgeführt hat sowie die Einleitung der erforderlichen Verkehrssicherheitsmassnahmen;
i) die Entgegennahme von Meldungen über die audiovisuelle Schnittstelle des Fahrzeugs sowie
das Ergreifen der erforderlichen Massnahmen».
Artikel 33 Absatz 1 schreibt vor, dass der Arbeitsort der Operatorinnen und Operatoren sich in der Swissmoves Schweiz befinden muss. Dies schränkt den Verkehr dieser Fahrzeuge über die Landesgrenzen
hinaus ein. Zudem schränkt dies den Zugang ausländischer Unternehmen zum Schweizer Markt
und umgekehrt ein.
Nota zu d: Es sollte erlaubt sein, dass das Fahrzeug bereits bevor es z.B. auf einer Unfallstelle DTC angehalten hat und durch den nachfolgenden Verkehr blockiert worden ist, den Operator anzufra-
gen, ob es bei der nächsten Gelegenheit auf eine andere Strasse ausweichen soll. Das würde
auch dem Verkehrsfluss dienen.
Nota zu e: Ob der Operator ein Risikominimierungsmanöver «auslösen» kann bzw. darf, wäre im DTC Bericht entsprechend zu erläutern und begründen, da er nach lit. c und d nur überprüfen und vor-
schlagen darf; insofern besteht hier ein Widerspruch. Diese Manöver sollten vom Fz. automatisch
ausgeführt werden.
Art. 33 Abs. 2 macht unseres Erachtens das ganze führerlose Fahren sinnlos. Der Operator muss CHO dann die Rolle des Fahrers übernehmen.
Art. 33 Abs. 2 Bst. c: Dieser Artikel schreibt vor, dass die Operatorinnen und Operatoren alle Fahr- Swissmoves manöver, die vom Automatisierungssystem vorgeschlagen werden, überprüfen und bestätigen
müssen – was bedeutet, dass sie das Fahrzeug lenken. Eigentlich dürfte die Überprüfung und
Bestätigung der Wahl eines Manövers nur dann verlangt werden, wenn das Fahrzeug in eine ihm
unbekannte Situation kommt, bei der es die Hilfe einer Operatorin oder eines Operators benötigt
(Manöver, die die Unterstützung eines Operationszentrums erfordern). Aber nicht für alle durch-
geführten und somit vorgeschlagenen Manöver.
Art. 33 Abs. 2 Bst. h: Beispiel: LOXO. LOXO ist ein automatisiertes Fahrzeug mit audiovisueller Swissmoves Schnittstelle, über die Dritte durch das Öffnen einer Box Waren entgegennehmen können. In die-
sem Fall darf die Kommunikation der Dritten mit der Schnittstelle nicht von einer Operatorin oder
einem Operator in Empfang genommen werden. Dies kann das Fahrzeug selber handhaben.
Eine mögliche Präzisierung wäre: «... wenn die Kommunikation mit einer Operatorin oder einem
Operator von Dritten oder einer Person im Fahrzeug angefordert wird».
Frage 33: Sind Sie mit der Regelung zur manuellen Bedienung von führerlosen Fahrzeugen einverstanden (Art. 34)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, Fussverkehr, L-Drive, Routiers, RoadCross, BFU, VfV, FRS, TCS, VFAS, Post, IG DHS, SAAM, SBV, Suva, Swissdrive, SVV,
AMAG,FOR, KpOW, LOXO, Mobility, MyBuxi, PPU, Swissmoves, TPG, VBZ
Wir gehen davon aus, dass die manuelle Bedienung von führerlosen Fahrzeugen nicht zwingend aus BS dem Auto heraus erfolgen muss. Es muss erlaubt sein, dass auch die Operatorin oder der Operator
die Funktion der manuellen Bedienung über eine Fernsteuerung erfüllen kann.
Diese Bestimmung ist wichtig für das Verständnis des Begriffs des fFz, weshalb bei den Erläuterun- Post, SAAM, gen der Definition in Art. 2 darauf Bezug genommen werden sollte. Dabei sollte auch die Bedeutung AMAG VBZ des «Fahrzeugs mit dualem Fahrmodus» erläutert werden, da der Leser sonst Art. 34 nicht so recht
versteht.
Zu klären wäre auch, was «manuell» im Verhältnis zum AS bedeutet, da Steuerbefehl und Ausführung Post, SAAM, des Steuerbefehls nicht dasselbe sind, weshalb auch ein manueller Steuerbefehl unter der Ausfüh- AMAG VBZ rungskontrolle des AS stehen kann bzw. sollte.
Wie wäre damit umzugehen, wenn kein Fahrzeugführer mit einem Fahrausweis zur Verfügung MyBuxi steht?
102/129 ASTRA-D-63D73401/674