Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 41Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Zudem sollte die Definition im Bericht näher erläutert werden. Eigentlich wird nicht das Fahrzeug,

sondern dessen vorübergehende Nutzung ohne Fahrer umschrieben, da ein führerloses Fahrzeug

auch mit Fahrer benutzt werden kann (manuell). Ein führerloses Fz. ist daher nicht dazu bestimmt,

sondern bloss fähig, sich (vorübergehend) ohne Fahrer zu bewegen. Im deutschen Text bezieht

sich sodann das Relativpronomen «das» auf das System statt auf das Fahrzeug, obschon dieses

die Strecke zurücklegt (vgl. den französischen Text). Es sollte hier auch ein Hinweis auf «dual

use» Fz gemacht werden. Im Ergebnis sind fFz somit nicht Fahrzeuge ohne Fahrer, wovon der

Leser intuitiv ausgeht, sondern Fahrzeuge, die vorübergehend ohne Fahrer als Transportmittel

benutzt werden können. Die Definition könnte daher besser lauten: «führerloses Fahrzeug: mit

einem Automatisierungssystem ausgestattetes Fahrzeug, das in der Lage ist, bestimmte Fahrstre-

cken von Anfang bis Ende ohne Mitwirkung eines Fahrzeugführers zurückzulegen»

In der Erläuterung wäre sodann klarzustellen, dass diese fFz ausserhalb des ODD und in Notfällen

gegebenenfalls von einem Fahrzeugführer gefahren werden.

Frage 4: Sind Sie mit den allgemeinen Anforderungen an Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem einverstanden (Art. 3)

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, L-Drive, Road-Cross, BFU, VfV, FRS, TCS, VFAS, IG DHS, SAAM, Swissdrive, SVV, Post, AMAG, FOR, KpOW, LOXO, TPG, VBZ, Mobility, LB

Versuch auf funktionaler Ebene zu halten ist begrüssenswert. Es scheint in diesem Artikel noch AMAG nicht optimal gelungen, die ideale Flughöhe von Anforderungen zu finden, was der zulassenden

Behörde im Bewilligungsverfahren unnötig Schwierigkeiten bereiten könnte.

Titel 1. Abschnitt: «Zulassungsanforderungen an Fahrzeuge…» wäre klarer. Post, SAAM, A-

MAG, VBZ

Es kann regelmässig festgestellt werden, dass die unterschiedlichen Ausführungen der Fahrzeug- LU modelle die Fahrzeuglenkenden überfordern und diese durch die Bedienung abgelenkt werden.

Gerade Personen mit wenig Fahrpraxis oder Personen, die verschiedene Fahrzeuge lenken, sind

besonders betroffen. Die neue Technik darf nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.

Im AFV-Entwurf wird nirgends spezifiziert, ob das Automatisierungssystem des Fahrzeugs auto- VD nom oder abhängig von Elementen ausserhalb des Fahrzeugs (Verbindung mit Servern, Karten,

Satelliten, Kontrollzentrale usw.) funktionieren soll.

Im Text wird erwähnt, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden müssen und dass in keinem Road-Cross Vorgang die Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden dürfen. Dies erachtet RoadCross Schweiz

als Bedingung für alle Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem.

In Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz «Das Automatisierungssystem_» (ohne «s» am Ende). ZG

AV wird uneinheitlich im Singular und Plural verwendet. Post, SAAM

Struktur und Begriffe von Art. 3 korrelieren nur teilweise mit Abs. 2 lit. a, was auf die Schwierigkei- Post, SAAM, Aten hinweist, welche die vom Gesetz abweichende Definition in der Vorlage mit sich bringt. MAG, VBZ

Zu Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b: Das Wort «gegebenenfalls» sollte gestrichen werden. OW, NW, BL,

SH, TG, ACVS, KSSD, SSV, SVSP, FOR, KpOW,

Art. 3 I b ist zirkulär, weil das AS selber auch Teil der Fahrzeugsysteme ist. Die Aussage, dass Post, SAAM, Adas Automatisierungssystem, sich selbst soll «betätigen können», ist missverständlich. Die Be- MAG, Mobility griffe «AS» und sonstige «Fahrzeugsysteme» sollten im Bericht abgegrenzt und erklärt werden.

Art. 3, Absatz 1, lit. c und e: Was bedeutet einfach zu deaktivieren bzw. einfach zu bedienen? Die BFU, VfV Einfachheit der Bedienung ist subjektiv. Systeme verschiedener Hersteller variieren in ihrer Be-

dienung. Änderungsantrag: Verwendung von Begriffen wie «intuitiv» oder «benutzerfreundlich».

Diese sind anhand der ISO-Norm 9241 objektiv bewertbar.

Art. 3 I c & e befassen sich nicht mit der Bedienung des Fahrzeugs durch das AS, sondern offenbar Post, SAAM, Amit der Fahrzeugbedienung durch den Lenker. Sie sollten daher eher am Schluss angefügt wer- MAG den, um in der Liste nicht zwei unterschiedliche Aspekte miteinander zu vermischen. Sodann sollte

klargestellt werden, dass der Lenker das AS einfach bedienen können muss. Was «einfach» be-

deutet, sollte im Bericht noch etwas konkreter umschrieben werden.

41/129 ASTRA-D-63D73401/674