Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Art. 3 II spricht im Ingress von der «gesamten Betriebsdauer». Derselbe Begriff wird auch andern-
orts erwähnt, bezieht sich aber dort (offenbar) auf die gesamte Lebensdauer des AS, während
hier wohl die Aktivierungsdauer des AS gemeint ist.
Der «gewisse Zeitraum» in Art. 2 lit. a wird in Art. 3 II a mit «dauernd» gleichgesetzt, was inhaltlich
nicht zutrifft und den Leser verwirrt.
Art. 3 Abs. 2 Bst. c: Wo wird klargemacht wo das Einsatzgebiet ist? CHO
Abschnitt 2, Punkt e: Dieser Punkt geht davon aus, dass ein menschliches Eingreifen in der akuten MyBuxi Situation zu einer Verbesserung der Lage führt. Braucht es diesen Punkt in dieser Form? Es ist ja
bereits geregelt, dass eine Übernahme der Steuerung durch einen menschlichen Akteur möglich
sein muss.
Art. 3 Abs. 2 lit. e AFV: Wie ist die Definition einer «ausreichenden Zeitreserve»? Wie soll solch BS eine ausreichende Zeitreserve gewährleistet werden? Dieser Satz betreffend Zeitreserve für die
Rückübernahme ist wichtig. Der vorgeschlagene Wortlaut ist ungenau. Bei der Zeitreserve handelt
es sich streng genommen um die Reaktionszeit.
Art. 3 Abs. 2 lit. e AFV: Die Mindestreaktionszeit sollte konkretisiert werden. BS, AGVS, auto-
schweiz
Art. 3 III wurde aus Anhang II Ziff. 1.1.2. DV 2022/1426 übernommen und mit ihm auch lit. d, der DTC voraussetzt, dass das AS zuverlässig zwischen Menschen und Tieren unterscheiden kann, wovon
zurzeit nicht ausgegangen werden kann. Falls man diese Bestimmung ernst nimmt, dürften solche
Fahrzeuge nicht zugelassen werden, da sie Gefahr laufen, ein Kleinkind als Tier zu interpretieren
und damit menschliches Leben zu missachten. Im Weiteren entspricht lit. d keiner im SVG formu-
lierten Verkehrsregel, wonach das menschliche Leben höchsten Schutz geniesst. Ziff. 3 DV ver-
weist zudem darauf, dass die nationalen Verkehrsregeln massgeblich sind.
Art. 3 Abs. 3: Es fehlt ein Eintrag, dass auch mit unvorhergesehenen Einflüssen (Witterung, Hin- CHO dernisse auf Fahrbahn etc.) umzugehen ist.
Zu Art. 3 Abs. 3: Die Einhaltung der Verkehrsregeln sind sehr detailliert aber zu wenig konkret BS umschrieben (u.a. «angemessener» Abstand). Im Wesentlichen geht es darum, dass ein vollau-
tomatisiertes Fahrsystem das Fahrzeug so bedienen können muss, dass alle Verkehrsregeln ein-
gehalten werden können. Demgegenüber können das teil- respektive hochautomatisierte Fahras-
sistenzsysteme nur teilweise und es gelten andere Rechte und Pflichten für die verantwortlichen
Menschen. Grundsätzlich stellen sich bei Art. 3 Abs. 3 auch noch folgende Fragen, wenn bei-
spielsweise das System versagt. Wer ist in diesem Falle für die Verkehrsregelverletzung verant-
wortlich und wer überprüft die Verantwortlichkeiten.
Abschnitt 3: ist dieser nötig? Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich ja an die Verkehrsregeln halten. MyBuxi Für welchen Zweck müssen Scheibenwischer aktiviert werden? Wenn solche Regeln nötig sind,
sollte auf die einwandfreie Funktionssicherstellung der Sensoren und Übertragungseinrichtungen
hingewiesen werden.
Artikel 3 Absatz 3 führt bestimmte Strassenverkehrsregeln auf, die bereits in Kraft sind. Andere Swissmoves Regeln, die wir für genauso wichtig erachten, werden nicht erwähnt (an einer Kreuzung mit Ver-
kehrsregelung muss das Fahrzeug die Vortrittsregeln einhalten). Müssen die einzelnen Regeln
wirklich genannt werden?
In Art. 3, Absatz 3 a. und b. («mit angemessener Geschwindigkeit» und «einen angemessenen Pro Velo, VCS, Abstand») geht nicht hervor, durch wen Geschwindigkeit und Abstände definiert werden. Weil so- Greenpeace, wohl Geschwindigkeits- und Abstandverhalten in höchstem Masse sicherheitsrelevant sind und PPU, SP Auswirkungen auf die objektive und subjektive Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmenden ha-
ben, müssen die angemessene Geschwindigkeit und die angemessenen Abstände zwingend von
Seiten Behörden mit klaren Mindestvorgaben geregelt sein.
Art. 3 III c. statt «umgebenden», eher «gegebenen» oder «konkreten» DTC
[neu] f. behördliche Datengrundlagen für die Navigationssysteme verwenden [welche unmittelbar SP aktualisiert werden können].
44/129 ASTRA-D-63D73401/674