Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Es handelt sich u.E. um Minimalpflichten. Ob die blosse Informationspflicht zur Gewährleistung SO der Verkehrssicherheit ausreicht, sollte u.E. vertieft geprüft werden.

Wir schlagen vor, den Titel von Art. 9 wie folgt zu präzisieren: "Zur Verfügung stellen der Ge- LU brauchs- und Bedienungsanleitung". Es handelt sich in den meisten Fällen nicht um physische

Akten, sondern um elektronische Dokumente oder Applikationen.

Es fehlt der Hinweis, dass die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mindestens in der Landes- LU sprache der fahrzeughaltenden Person abgegeben werden muss und jederzeit verfügbar sein

muss.

Es stellt sich die Frage, wie eine Missachtung der Pflicht zur Kenntnisnahme der Gebrauchs- und BS Bedienungsanleitung kontrolliert und allenfalls geahndet werden kann.

Generell scheint uns die Einhaltung der Informationspflicht tendenziell schwierig in der praktischen AGVS Umsetzung sowie in der Kontrolle. Auch zu erwähnen ist hierbei, dass die Nicht-Einhaltung der

Informationspflicht zu einer Busse nach Art. 44 Abs. 1 lit. c AFV führen kann, was aus unserer

Sicht nicht verhältnismässig ist, zumal der Beweis über die vorgenommene Information schwer zu

erbringen ist und ebenfalls nicht vorgeschrieben ist. Wir schlagen vor, die Informationspflicht zu

streichen und nur die Verpflichtung des Zurverfügungstellens der Gebrauchs- und Bedienungsan-

leitung vorzusehen.

Die Informationspflicht erfordert zum einen die Schulung von Fachleuten; diese sollte koordiniert FRS zwischen Werkstätten, Importeuren und Behörden stattfinden. Andererseits kann diese Pflicht zu

einer Geldstrafe führen, wenn sie nicht ordnungsgemäss erfüllt wird. Es ist jedoch schwierig, recht-

lich zu beweisen, dass der Fahrer die Informationen richtig aufgenommen hat.

Die Bezeichnung Operator erscheint hier zum ersten Mal ohne vorherige Definition der Verant- Routiers wortung und Tätigkeit.

Absatz 1: Der Begriff des «Dritten» ist unklar und wohl zu eng gewählt. Es sollte eher heissen: economiesuisse, «Wer einem andern…». VFAS, DTC,

auto-schweiz

Absatz 2: Dieser Absatz geht offenbar davon aus, dass dem Operator und dem manuellen Fahr- DTC zeugbediener das Fz nicht nach Absatz 1 «überlassen» wird, da sonst die Bestimmung gegen-

standslos wäre. Die beiden Absätze erscheinen ungenügend koordiniert und sollten klarer gefasst

werden.

Frage 11: Sind Sie mit der Regelung zur Beachtung der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung einverstanden (Art. 10)?

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SH, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SSV, ACVS, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, auto-schweiz, Fussverkehr, BFU, FRS, TCS, VfV, IG DHS, SBV, SAAM, Swissdrive, Suva, Post, AMAG, FOR, KpOW, LOXO, Mobility, MyBuxi TPG, VBZ

Ob es richtig ist, vorläufig auf eine spezielle Aus- oder Weiterbildung für fahrzeugführende Perso- ZH, NW, SH, nen von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem zwecks schneller Markteinführung zu ACVS, KSSD, verzichten, ist fraglich und mit Risiken verbunden. Ob es genügt, von Personen, die das Automa- SSV, SVSP, tisierungssystem aktivieren wollen, einzig zu verlangen, dass sie die Gebrauchs- und Bedienungs- FOR, KpOW, anleitung kennen und mit den Funktionalitäten und Verwendungsbedingungen des Automatisie-

rungssystems vertraut sind, wird sich weisen.

Zumindest sollte diese Entwicklung im Sinne eines Monitorings mindestens für Operatorinnen und

Operatoren beobachtet werden. Aus Sicht der Verkehrssicherheit wären weitere Pflichten zu prü-

fen.

Es ist davon auszugehen, dass dies aktiv bestätigt werden muss. Verhaltensanforderungen müs- ZH, OW, NW, sen in die AFV aufgenommen werden. SH, ZG, AR, AI,

TI4, VS, GE, JU, ACVS, KSSD, SSV, SVSP, FOR, KpOW, asa

Es stellen sich Fragen, wie diese Regelung wirksam durchgesetzt werden kann. SG, Fussver-

kehr, SBV, FRS, MyBuxi 6 57/129 ASTRA-D-63D73401/674