Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 80Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
in der Fahraus- und Weiterbildung ist zwingend erforderlich, um Überforderungen der Nutzergruppen VCS, Green- und damit negative Auswirkungen auf das Unfallgeschehen zu vermeiden. peace, PPU
Die kurzen Übernahmezeiten sind nicht vereinbar mit einer Reihe von Tätigkeiten, welche die Auf- SP, Pro merksamkeit des Fahrzeugführenden stark beanspruchen. Falls der entsprechende Anwendungsfall Velo, VCS, nicht aus der Verordnung gestrichen wird, sollten deshalb Tätigkeiten wie Schlafen, Verlassen der Greenpeace, Sitzposition und externe Kommunikation (Videokonferenzen, Telefongespräche, Textnachrichten) PPU während des Fahrens explizit ausgeschlossen werden.
Änderungsantrag: SP
3Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer muss die Fahrzeugbedienung wieder selbst ausüben,
sobald sie oder er:
[neu] c) erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände hätte erkennen müssen, dass das automa-
tisierte System Verkehrsregeln oder Anordnung von Behörden nicht befolgt.
Mit Blick auf die fahrzeugtechnischen Reglementierungen (UN-Regelung Nr. 157, Verordnung EU BFU 2019/2144) und die sicherheitsspezifischen Einschränkungen der vorliegenden Verordnung hinsicht-
lich der erlaubten fahrfremden Tätigkeiten sind wir mit der vorgesehenen Entlastung der fahrzeuglen-
kenden Personen einverstanden.
Um falschen Erwartungshaltungen («hochautomatisiertes Fahren» vs. stark eingeschränkte fahr-
fremde Tätigkeiten) entgegenzuwirken, müssen umfassende Informations- und Sensibilisierungskam-
pagnen initiiert werden. Die Fahrzeugnutzerinnen und -nutzer (sowohl Fahranfängerinnen und -an-
fänger als auch erfahrene Fahrerinnen und Fahrer) müssen die Einschränkungen, Risiken, System-
grenzen und Anwendungsbereiche des neuen Funktionsspektrums kennen, insbesondere in an-
spruchsvollen Verkehrssituationen bei Übernahmeaufforderungen.
Obwohl ein umfassendes Monitoring kritischer Ereignisse vorgesehen ist, müssen Art, Tiefe und Ver-
antwortlichkeiten für die Analyse dieser Ereignisse auf strategischer Ebene geklärt und koordiniert
werden, damit sich aus den dokumentierten Ereignissen relevante Rückschlüsse für die Verkehrssi-
cherheit und den zukünftigen Anpassungsbedarf der Verordnung ermitteln lassen.
Der Zugang zu den durch den DSSAD erhobenen Daten im Rahmen von Übernahmeaufforderungen
muss auch für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen gewährleistet und geregelt werden.
Nur so können neue wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. über erforderliche Zeiträume für die Über-
nahme der Fahraufgabe, gewonnen werden.
Erkenntnisse aus dem Monitoring kritischer Ereignisse und aus wissenschaftlichen Untersuchungen
von Daten im realen Verkehr müssen direkt in die Revision der Verordnung ab 2025 einfliessen und
konsequent berücksichtigt werden.
Der vorliegende Verordnungsentwurf belässt die Verantwortung für die sichere Verkehrsteilnahme
sehr stark bei den Fahrzeuglenkenden. Es wäre jedoch wichtig, auch die Hersteller in die Pflicht zu
nehmen. Dies könnte beispielsweise durch definierte Mindestzeiträume geschehen, die das Fahrzeug
den Fahrzeuglenkenden in einer Übernahmesituation einräumen muss.
Aus Sicht der BFU ist es wichtig, dass das ASTRA die Anliegen und Interessen der Verkehrssicherheit
aktiv und konsequent in die Gremien der UNECE einbringt, da durch Vorgaben in den entsprechen-
den Regelwerken eine grosse Hebelwirkung haben.
Die Verhaltenspflichten der Fahrzeuglenkenden, die im voll automatisierten Fahrmodus verkehren, ZH, OW, sollten geschärft werden. Abs. 2 sollte im Sinne der Erläuterungen präzisiert werden. Gemäss Erläu- NW, BS, BL, terungen soll das Schreiben von SMS nicht erlaubt sein. Aus Art. 22 Abs. 2 nAFV erschliesst sich das SH, GR, SG, nicht. Gemäss dem gewählten Wortlaut, kann vielmehr darauf geschlossen werden, dass es genügt, NE, KSSD,
SSV, SVSP, wenn der Fahrzeuglenker lediglich bereit bleibt, die Fahrzeugbedienung wieder selbst auszuüben, ACVS, wenn er dazu aufgefordert wird. Somit wäre es gemäss unserem Verständnis zulässig, SMS zu KKPKS, schreiben oder ein Buch zu lesen. KKJPD,
FOR, KpOW,
Die Pflichten der Lenkenden nach erfolgreicher Aktivierung eines Automatisierungssystems sollten ZH, OW, klar umschrieben werden. Muss die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführung gewidmet werden oder NW, BS, BL, nicht? Für die Verkehrsvollzugspolizei ist die Umsetzung mit dem aktuellen Wortlaut kaum möglich, SO, SH, NE, bzw. nach dem Grundsatz in dubio pro reo wäre das Verhalten gesetzeskonform. Auch für die Fahr- GR, TG,
ACVS, zeuglenkenden sollte es klar sein, was zulässig ist und was nicht. KKPKS,
KKJPD, KSSD, SSV, SVSP, FOR, KpOW,
Gemäss unserem Wissensstand besteht zurzeit kein Knowhow über sinnvolle Übernahmeaufforde- Fussverkehr rungen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass hier noch Forschungsbedarf besteht, bevor eine generelle
Zulassung möglich ist.
80/129 ASTRA-D-63D73401/674