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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 13 Seiten

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Addendum zur Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den

automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten «%ASFF_YYYY_ID»

E. Ungeachtet des Unterabschnitts A Nummer 1 ist der Geburtsort nicht zu mel-

den, es sei denn, das meldende Finanzinstitut hat ihn nach innerstaatlichem Recht zu beschaffen und zu melden und er ist in den elektronisch durchsuchbaren Daten des meldenden Finanzinstituts verfügbar.

F. Ungeachtet des Unterabschnitts A sind die Informationen, die in Bezug auf

[xxxx] zu melden sind, die in diesem Absatz beschriebenen Informationen, mit Ausnahme der in Unterabschnitt A Nummer 5 Buchstabe b beschriebenen Bruttoerträge.

G. Ungeachtet des Unterabschnitts A Nummer 5 Buchstabe b und sofern sich das

meldende Finanzinstitut für eine eindeutig identifizierte Gruppe von Konten nicht anderweitig entscheidet, sind die Bruttoerlöse aus der Veräusserung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen nicht zu melden, soweit diese Bruttoerlöse vom meldenden Finanzinstitut nach dem Melderahmen für Kryptowerte gemeldet werden.

[…]

Abschnitt V: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern

Die folgenden Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.

[…]

D. Überprüfungsverfahren für die Identifizierung meldepflichtiger Konten von Rechtsträgern.

[…]

2. Feststellung, ob der Rechtsträger ein passiver NFE mit einer oder mehreren beherrschenden Personen ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt.

[…]

b) Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers. Zur Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers kann sich ein meldendes Finanzinstitut auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei erhobenen und verwahrten Informationen verlassen.

[…]

Abschnitt VI: Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern

Die folgenden Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.

[…]