Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten

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genlaufen würde. Zudem besteht das Risiko, in eine Liste der EU (oder einzelner Staaten) von unkooperativen Staaten aufgenommen zu werden, was entsprechende (wirtschaftliche und steuerliche) Defensivmassnahmen von anderen Staaten zur Folge haben könnte.

AIA über Kryptowerte

Die ganze oder teilweise Nichtumsetzung des Standards für den AIA über Kryptowerte dürfte mit ähnlichen Konsequenzen verbunden sein. Die Arbeiten des Global Forum dazu sind jedoch noch nicht abgeschlossen (vgl. Ausführungen in Kapitel 1.4).

1.8 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 202417 zur Legislaturplanung 2023– 2027 und im Bundesbeschluss vom […]18 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.

2 Rechtsvergleich

2.1 Multilateral

Die effektive und standardkonforme Umsetzung des GMS und seiner Aktualisierung sowie voraussichtlich auch des MRK (vgl. Kapitel 1.4) wird vom Global Forum sichergestellt. Gegenüber Staaten, die sich nicht an die multilateral vereinbarten Regeln halten, werden Empfehlungen ausgesprochen. Dieser Mechanismus ist bewährt und stellt eine globale Umsetzung sicher. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Aktualisierung des GMS von allen Staaten, die den GMS umsetzen (aktuell über 100 Staaten) oder sich zu dessen Umsetzung bekannt haben, nachvollzogen und der MRK von allen relevanten Staaten umgesetzt wird. Zu letzterem haben sich bisher 56 Staaten politisch bekannt (vgl. Kapitel 1.5).19

2.2 Europäische Union (EU)

Die Aktualisierung des GMS vom 8. Juni 2023 und der MRK werden von der EU über ihre erweiterte Amtshilferichtlinie, die DAC 8, umgesetzt. Sie regelt die Amtshilfe zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Diese müssen die entsprechende nationale Umsetzungsgesetzgebung bis zum 31. Dezember 2025 erlassen und ab dem 1. Januar 2026 anwenden (erster Datenaustausch im Jahr 2027).20 Im Aussenverhältnis wird die EU die AIA-Standards mit ihren Partnerstaaten über die multilateralen Vereinbarungen der OECD oder entsprechende bilaterale AIA-Abkommen umsetzen. Die DAC 8 sieht eine extraterritoriale Anwendung auf meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen aus jenen Drittstaaten vor, die den AIA-Standard der OECD nicht umsetzen, sofern die betroffenen Anbieter aus diesen Staaten heraus relevante Leistungen für Kryptowertnutzerinnern und -nutzer in der EU erbringen. Damit soll eine Umgehung des AIA über

17 BBl 2024 525

18 BBl 2024 ...

19 Stand vom 14. Februar 2024

20 Artikel 2 Absatz 1 DAC 8.