Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht
• Beide Staaten müssen die AIA-Vereinbarung Kryptowerte unterzeichnet haben.
• Beide Staaten müssen erklären, dass sie über die zur Umsetzung des AIA über Kryptowerte notwendigen Gesetze und Massnahmen zur Sicherstellung der Vorgaben betreffend die Datensicherheit und Vertraulichkeit verfügen.
• Beide Staaten müssen erklären, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten (Aktivierung).
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte sieht vor, dass jeder Staat bei der Unterzeichnung oder so bald wie möglich danach angibt, bis wann er beabsichtigt, den MRK umzusetzen (vgl. Kapitel 4.3).
3.1.2 Änderung der innerstaatlichen Grundlagen
Wie beim AIA über Finanzkonten enthalten die AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie ihre Beilage grundsätzlich die materiell-rechtlichen Grundlagen für den AIA über Kryptowerte zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Nicht alle ihre Bestimmungen sind jedoch ausreichend detailliert und direkt anwendbar, weshalb auch in diesem Fall grundsätzlich der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes erforderlich ist. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit dem AIA über Finanzkonten, schlägt der Bundesrat die Aufnahme des AIA über Kryptowerte im AIAG und der AIAV vor. Die Anpassungen werden nachfolgend umrissen. Im Wesentlichen umfassen sie:
• Redaktionelle und gliederungstechnische Anpassungen und Präzisierungen.
• Rechtssicherheit durch explizite Regelung zur Auslegung nach Massgabe der zugehörigen Kommentare der OECD: Diese Klarstellung ist vor dem Hintergrund der Länderprüfungen des Global Forum angezeigt, da dies bei der Prüfung der effektiven Umsetzung des AIA in der Praxis erfahrungsgemäss massgebend ist.
• Regelung zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganen: Zur Nutzung von Synergien und Sicherstellung eines kohärenten Vorgehens wird im Gesetzesvorentwurf eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der ESTV und der Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie der Selbstregulierungsorganisationen (SROs) und Aufsichtsorganisationen (AOs) nach dem Recht zur Geldwäschereibekämpfung geschaffen.
• Vereinfachung bei der Aufnahme neuer Partnerstaaten: Diese Kompetenz, die aktuell dem Parlament obliegt, soll neu an den Bundesrat delegiert werden.
• Anpassungen mit Blick auf die Empfehlungen des Global Forum: Bestimmte Schweizer Ausnahmebestimmungen sollen aufgehoben respektive den von der OECD neu beschlossenen Ausnahmebestimmungen angepasst und die Fahrlässigkeit unter Strafe gestellt werden.
Änderung des AIAG im Einzelnen
Das AIAG wird neu in einen allgemeinen respektive gemeinsamen Teil, einen Teil zur Umsetzung des GMS und einen Teil zur Umsetzung des MRK gegliedert. Wo erforderlich, werden die auf beide Regelwerke anwendbaren bestehenden Bestimmungen entsprechend um Begriffe zum AIA über Kryptowerte ergänzt oder analoge Bestimmungen aufgenommen.
Wo erforderlich, werden Bestimmungen aus der Beilage zur AIA-Vereinbarung Kryptowerte präzisiert. Darunter der Anknüpfungspunkt zur Schweiz («Nexus») oder Erleichterungen und Präzisierungen der Meldepflichten. 14/91