Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten

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Kryptowerte durch die Abwanderung betroffener Anbieter in Staaten, die den MRK nicht umsetzen, verhindert und eine weltweite Umsetzung des MRK forciert werden. Die direkte Meldepflicht in der EU entfällt, sobald der Drittstaat, in dem die betroffenen Akteure ansässig sind, den AIA über Kryptowerte mit allen EU-Mitgliedstaaten umsetzt.21 Der Bundesrat avisiert u.a. deshalb denselben Zeitplan wie die EU (vgl. Ausführungen in Kapitel 1.3).

2.3 Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Die USA tauschen dem AIA über Finanzkonten entsprechende Daten mit ihren Partnerstaaten im Rahmen des Foreign Account and Tax Compliance Act (FATCA) aus. FATCA ist ein vorbestehendes Regelwerk, auf dem der GMS aufbaut. Es ist nicht bekannt, ob seine Aktualisierung auch in FATCA Eingang finden soll. Gewisse Elemente, die im Rahmen der Aktualisierung des GMS geändert wurden, sind jedoch bereits heute Gegenstand von FATCA, namentlich die für die Schweiz zentrale Ausnahme für gemeinnützige Einrichtungen. Weiter kommt es bis zur Erreichung des massgebenden Schwellenwerts von 50'000 US-Dollar unter FATCA zu keiner Meldung, weshalb die Aufnahme weiterer Ausnahmebestimmungen, z.B. für E-Geld-Konten, bei denen ein tieferer Schwellenwert gilt, in diesem Abkommen nicht erforderlich ist. Den AIA über Kryptowerte werden die USA voraussichtlich über bilaterale Abkommen umsetzen. Die entsprechende Umsetzung des AIA mit den USA ist Gegenstand einer separaten Vorlage.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Mit der Vorlage sollen die AIA-Standards der OECD, also der AIA über Kryptowerte und die Änderung des AIA über Finanzkonten per 1. Januar 2026 umgesetzt werden, damit im Jahr 2027 ein erster Datenaustausch auf Grundlage dieser Regelwerke stattfinden kann. Dazu sind die völkerrechtlichen Grundlagen22, genauer das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und die AIA-Vereinbarung Kryptowerte, zu genehmigen und die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen, das AIAG und die AIAV, zu ändern.

Mit dieser Vorlage sollen auch Empfehlungen des Global Forum umgesetzt werden, die es im Rahmen der zwei bisher vorgenommenen Prüfungen der Schweizer Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des GMS gegenüber der Schweiz ausgesprochen hat.

3.1.1 Völkerrechtliche Grundlagen AIA über Finanzkonten

Das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten ist die internationale Rechtsgrundlage für den Austausch der Informationen, die in Folge der Aktualisierung des GMS neu Gegenstand des AIA über Finanzkonten sind. Die Übernahme des Addendums

21 Erwägung 19 sowie Anhang III Abschnitt IV Buchstabe F Ziffer 5 und 6 DAC 8.

22 Der AIA kann auch über bilaterale Staatsverträge mit Partnerstaaten vereinbart werden. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Vorlage. 12/91