Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten umfasst auch die Übernahme der Aktualisierung des GMS, welcher der AIA-Vereinbarung Finanzkonten beigelegt ist.
Das Addendum wird integraler Bestandteil der AIA-Vereinbarung Finanzkonten, deren Bestimmungen sinngemäss für das Addendum gelten. Dies gilt auch für die Aktivierungen der Austauschbeziehungen nach dem GMS, so dass der AIA über Finanzkonten mit einem bestehenden Partnerstaat nach dem revidierten Standard erfolgt, sobald der betreffende Partnerstaat mitteilt, dass er über die aktualisierten Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten verfügt (vgl. Kapitel 4.1).
AIA über Kryptowerte
Der AIA über Kryptowerte folgt der gleichen Systematik wie der AIA über Finanzkonten. Gegenstand des AIA ist ein automatischer und in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten.
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte regelt die Modalitäten dieses Austauschs. Die auszutauschenden Informationen müssen von den meldenden Anbietern von Kryptodienstleistungen gesammelt und einmal jährlich an die Steuerbehörde übermittelt werden. Die Steuerbehörde leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörde jenes Partnerstaates oder jener Partnerstaaten weiter, in dem die Kryptowertnutzerinnen und -nutzer steuerlich ansässig sind.
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte und der MRK definieren die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über die während eines Kalenderjahres durchgeführten Transaktionen mit relevanten Kryptowerten sowie über die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Im Weiteren regelt der MRK u.a. den Begriff der Kryptowerte, der meldenden Anbieter von Kryptodienstleistungen und enthält Vorschriften im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation.
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte ist die internationale Rechtsgrundlage für den Austausch der Informationen über Kryptowerte. Der MRK ist der AIA-Vereinbarung Kryptowerte beigelegt. Letztere orientiert sich an der AIA-Vereinbarung Finanzkonten. Sie basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des Standards für den AIA über Kryptowerte. Die staatsvertragliche Grundlage für die AIA-Vereinbarung Kryptowerte bildet ebenfalls Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens, wonach zwei oder mehrere Vertragsparteien für Fallkonstellationen und nach Verfahren, die sie einvernehmlich regeln, Informationen automatisch austauschen.
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte ist als Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden konzipiert, hält explizit fest, dass eine Unterzeichnung allfällige nationale Genehmigungsverfahren nicht präjudiziert. Damit der AIA über Kryptowerte effektiv umgesetzt wird, muss er bilateral zwischen den einzelnen Staaten vereinbart und mittels Notifikation (Erklärung) aktiviert werden. Sobald die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, findet die AIA-Vereinbarung Kryptowerte Anwendung:
• Beide Staaten müssen das Amtshilfeübereinkommen in Kraft gesetzt haben.