Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 48 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht

Gestützt auf diese Erfahrungen beabsichtigt der Bundesrat, die erwähnten Leistungen zu optimieren, und hat das EDI am 20. Dezember 202438 beauftragt, Lösungen zu prü- fen und zu erarbeiten. Ziel ist es, die Komplexität und den hohen Koordinationsaufwand zu reduzieren und damit ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, was auch dem Anlie- gen der Inklusionsinitiative entsprechen würde. Diese Optimierung sollte kostenneutral ausgestaltet sein.

Da die Prüfarbeiten aktuell noch laufen, lässt sich zurzeit nicht sagen, wie diese Opti- mierungen ausgestaltet werden. Je nach Umfang der Änderungen im Leistungssystem der IV könnte ein Pilotversuch angezeigt sein, um die Anpassungen versuchsweise einzuführen und die finanziellen Auswirkungen zu evaluieren.

Der geltende Artikel 68quaterIVG bildet keine ausreichende gesetzliche Grundlage für Pilotversuche im Bereich der Leistungen zur Förderung des selbstbestimmten Lebens. Deshalb wird vorgeschlagen, eine entsprechende Bestimmung in das IVG aufzuneh- men.

6.3 Abschreibung parlamentarischer Vorstösse

Der folgende Vorstoss kann abgeschrieben werden.

- Motion Lohr 21.4089 «Effizientere Eingliederung am Arbeitsplatz. Auch Arbeit- gebende sollen Gesuche für Anpassungen am Arbeitsplatz stellen können.» Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das angestrebte Ziel im Rahmen einer Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) erreicht werden kann.39

Der folgende parlamentarische Vorstoss wird im Rahmen des indirekten Gegenvor- schlags zur Inklusionsinitiative umgesetzt und kann daher abgeschrieben werden:

- Motion Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, 24.3003 «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entspre- chende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen». Das neue Rahmengesetz verwirklicht die Ziele der Motion. Noch re- levante Bestimmungen des IFEG werden ins Rahmengesetz integriert und mo- dernisiert.

38Vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 23. Dezember 2024 (Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsiniti- ative).

39 SR 831.201