Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 48 Seiten

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Anpassungen im IV-Bereich

Hilfsmittel

Die geplanten Anpassungen im Bereich der Hilfsmittel haben personelle Auswirkungen auf den Bund. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens inkl. Ausschreibung und Auslandpreisvergleiche ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Es ist nicht möglich, eine verlässliche Aussage zu den Kosten von Ausschreibungen zu treffen. Diese hängen stark davon ab, wie viele und welche Hilfsmittel ausgeschrieben werden. Zudem müssen die Ausschreibungen regelmässig wiederholt werden. Das BSV wird diese Aufgabe übernehmen. Des Weiteren sollen Verträge direkt mit den Herstellern von Hilfsmitteln abgeschlossen werden. Zudem ist ein neuer Antragsprozess bezüglich der Listung von grundsätzlich vergütungsfähigen Hilfsmitteln durch die IV geplant. Ge- mäss aktueller Schätzung geht das EDI/BSV für die oben beschriebenen neuen Auf- gaben von einem zusätzlichen Personalbedarf in der Höhe von 360 000 Franken bzw. 2 FTE aus. Der entsprechende Mehrbedarf wird gemäss Artikel 67 IVG durch den IV-Fonds finanziert werden, d. h. die Finanzierung erfolgt für den Bund haushaltsneutral.

Assistenzbeitrag und Pilotversuche

Die Anpassungen im IVG haben aufgrund der Entkoppelung des Bundesanteils von den Ausgaben der IV keine finanziellen Folgen für den Bund. Die zusätzlichen Kosten für die AHV von geschätzt 0,3 Millionen bis 1,6 Millionen Franken pro Jahr werden zu 20,2 Prozent auf den Bund abgewälzt, was einem Betrag zwischen 60 600 und 0,32 Millionen Franken pro Jahr entspricht (Art. 103 AHVG).

8.3 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Auswirkungen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die Inklusion von Men- schen mit Behinderungen auf die Kantone lassen sich schwer abschätzen. Aufgrund verschiedener Studien sowie Erfahrungen einzelner Kantone ist davon auszugehen, dass die Umsetzung allenfalls in einer ersten Phase zu gewissen Mehrkosten führen wird. Die betrifft auch die ggf. nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, der Planungsinstrumente sowie die im Gesetz vorgesehenen Aktionspläne. Für Kantone, die ihre Behindertenhilfe in den letzten Jahren bereits den aktuellen Bedürfnissen an- gepasst haben (Einführung der Subjektfinanzierung, Diversifikation der Angebote), dürften die Auswirkungen jedoch gering sein. Was die Förderung des selbstbestimmten Wohnens und insbesondere die Finanzierung ambulanter Angebote angeht, verfügen die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtun- gen weiterhin über beträchtliche Steuerungsmöglichkeiten. Je nach Ausgestaltung ist eine kostenneutrale Umsetzung respektive eine kostenneutrale Umlagerung der ver- fügbaren Ressourcen möglich.

Was die vorgeschlagenen Änderungen bei der IV betrifft, haben die Bestimmungen des Vorentwurfs über die Hilfsmittel und über die Pilotversuche keine Auswirkungen auf die Kantone.