Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/15: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 17 Seiten
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im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern der Schweizer Armee verbessert werden.
5.3 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Diese Vorlage zur Änderung des KMG wirkt sich weder finanziell noch personell auf den Bund aus.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 107 Absatz 2 BV, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über die Herstellung, die Beschaffung und den Vertrieb sowie über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial zu erlassen. Zu berücksichtigen ist auch Artikel 54 Absatz 1 BV, welcher festlegt, dass die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes sind.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vorlage tangiert keine völkerrechtlichen Verträge oder Verpflichtungen. Sie steht insbesondere im Einklang mit den Schweizer Verpflichtungen gegenüber dem Vertrag über den Waffenhandel.
6.3 Erlassform
Die Vorlage beinhaltet eine wichtige rechtsetzende Bestimmung, die nach Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen ist. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 163 Absatz 1 BV.