Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/15: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 17 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Mit der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 19961 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz bzw. KMG) erfüllt der Bundesrat den Auftrag, der ihm das Parlament durch Annahme der Motion 23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) am 18. Dezember 2023 erteilt hat. Die Änderung bezweckt die Aufnahme eines neuen Artikels (22b) in das KMG, welcher dem Bundesrat die Kompetenz einräumen würde, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen.
Durch die Aufnahme einer Abweichungskompetenz in das KMG soll der Bundesrat einen Handlungsspielraum erhalten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde aussen- und sicherheitspolitische Gegebenheiten anzupassen (vgl. untenstehenden Abschnitt «Verbindung zur Korrektur-Initiative und Entwicklung des geopolitischen Umfelds»). Diese Kompetenz würde es zudem erlauben, im Inland eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten (im Einklang mit Art. 1 KMG) und die aussenpolitischen Interessen der Schweiz zu wahren (vgl. untenstehenden Abschnitt «Die Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz»), was angesichts der aktuellen Sicherheitslage dem nationalen Interesse der Schweiz entspricht.
In dem im Zuge der Behandlung der Motion 23.35852 am 7. November 2023 veröffentlichten Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) hielt es die Kommissionsmehrheit für notwendig, dem Bundesrat ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem er bei Bedarf rasch reagieren kann, wenn Landesinteressen auf dem Spiel stehen. Dieses Instrument soll auch die Aufrechterhaltung der STIB ermöglichen, die für die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit zentral ist. Dasselbe gilt für den Erhalt von Arbeitsplätzen im Hochtechnologiebereich. Dabei muss die Schweiz international – zum Beispiel mit Blick auf Offset-Geschäfte – als zuverlässige Partnerin wahrgenommen werden. Derweil war die Kommissionsminderheit der Ansicht, die Forderung nach einer Revision des KMG komme knapp zweieinhalb Jahre nach dem Rückzug der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» zu früh.
Verbindung zur Korrektur-Initiative und zur Entwicklung des geopolitischen Umfelds
Im März 2021 hatte der Bundesrat dem Parlament in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative3 bereits die Aufnahme einer solchen Abweichungskompetenz ins KMG vorgeschlagen. Deshalb beantragte er am 30. August 2023 die Annahme der Motion 23.35854 und schlug dabei die Beibehaltung der von ihm ursprünglich gewählten Formulierung vor. Bereits damals hatte der Bundesrat auf die Notwendigkeit hingewiesen, angesichts der zunehmenden Instabilität der geopolitischen Weltlage über eine Abweichungskompetenz zu verfügen. Er vertrat die Meinung, dass die Gefahr von internen und internationalen bewaffneten Konflikten global zugenommen habe und auch westliche Länder, welche die wichtigsten Kunden der Schweizer Rüstungsindustrie sind, in Zukunft an bewaffneten
1 SR 514.51
2 www.parlament.ch > 23.3585 > Kommissionsberichte
3 BBl 2021 623
4 www.parlament.ch > 23.3585 > Antrag des Bundesrates vom 30.8.2023 4/17