Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/15: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 17 Seiten

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Konflikten im Sinne des KMG werden könnten. Der Vorschlag des Bundesrats hatte im Parlament jedoch keine Mehrheit gefunden. So nahm das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative am 1. Oktober 2021 an, ohne dass die Abweichungskompetenz in das neu geänderte Gesetz aufgenommen worden wäre. In der Folge wurde die Korrektur-Initiative zurückgezogen,5 und das geänderte Gesetz trat am 1. Mai 2022 in Kraft.

Während der Behandlung der Korrektur-Initiative nahmen die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine kontinuierlich zu, um schliesslich kaum fünf Monate nach der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag in eine militärische Aggression Russlands zu münden, wodurch Europa in eine Krise gestürzt wurde, die nach wie vor anhält. Durch die militärische Aggression sind die in der Vergangenheit vom Bundesrat geäusserten Befürchtungen nun zu einer Realität geworden, mit der der Bundesrat umgehen muss. Die Eskalation der Situation im Nahen und Mittleren Osten sowie die zunehmenden Spannungen zwischen China und den USA (insbesondere im Zusammenhang mit dem Status Taiwans) – um nur einige Beispiele zu nenne – geben zudem Anlass zur Sorge, dass in einer mehr oder weniger nahen Zukunft weitere bewaffnete Konflikte ausbrechen könnten.

In diesem Zusammenhang soll durch die Motion 23.3585 der SiK-S der ursprüngliche Vorschlag wieder aufgegriffen werden, den der Bundesrat in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative unterbreitet hatte. Ziel ist es, dem Bundesrat einen Handlungsspielraum zu verschaffen, damit dieser rasch und mit ausserordentlichen Massnahmen auf diese neuen geo- und sicherheitspolitischen Realitäten reagieren kann.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Initiantinnen und Initianten der Korrektur-Initiative selbst die Aufnahme von Ausnahmen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial an in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelte Bestimmungsländer vorgeschlagen hatten, sofern diese als demokratische Länder betrachtet werden und über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist, sowie an Länder, die ausschliesslich im Rahmen einer Resolution des Sicherheitsrats der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) in solche Konflikte verwickelt sind.6

Die Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz

Artikel 1 KMG beschreibt das Gleichgewicht, welches das KMG aufrechterhalten soll. Demnach geht es einerseits darum, durch die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze zu wahren. Und andererseits soll eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können.

Eine leistungsfähige STIB ist in vielen Staaten ein wesentlicher Bestandteil der Rüstungspolitik und somit auch der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Gerade die Schweiz muss diesen Aspekt berücksichtigen, weil sie als neutraler Staat, der keiner Verteidigungsallianz angehört, keinen Anspruch auf militärische Unterstützung durch andere Staaten hat. Die Technologiekompetenzen und Industriefähigkeiten der Schweiz im Bereich der Sicherheits- und Wehrtechnik bestehen vorwiegend im Wissen und in den Fähigkeiten von Niederlassungen internationaler Rüstungskonzerne, die für ihre leistungsfähigen Produkte zum Beispiel in den Bereichen Munition, Flugabwehr und Landfahrzeuge bekannt sind, sowie von innovativen kleinen und mittleren privaten Unternehmen, die gegen starke internationale Konkurrenz technologisch hochwertige Subsysteme oder Einzelkomponenten für militärische und zivile Gesamtsysteme

5 BBl 2022 146

6 Vgl. Wortlaut der Initiative: BBl 2021 623, S. 6. 5/17