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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates

des Nationalrates

1quaterNichterwerbstätige Personen haben Anspruch auf die Betreuungs- zulage nach Artikel 3 Absatz 1 Busta- be c, sofern sie sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden. Der Anspruch auf Betreuungszulage besteht bis zum ordentlichen Ab- schluss der Aus- oder Weiterbildung. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in der Verordnung.

2Der Anspruch auf Familienzulagen

ist an die Voraussetzung geknüpft,

dass das steuerbare Einkommen den

anderthalbfachen Betrag einer maxi-

malen vollen Altersrente der AHV

nicht übersteigt und keine Ergän-

zungsleistungen zur AHV/IV bezogen

werden.

Art. 20 Finanzierung Art. 20

1Die Familienzulagen für Nichter-1 Die Kantone finanzieren:

werbstätige werden von den Kanto- a. die Kinder- und Ausbildungszula-

nen finanziert. gen an Nichterwerbstätige;

b. die Betreuungszulage an an- spruchsberechtigte Nichterwerbs- tätige in Aus- oder Weiterbildung.

2Die Kantone können vorsehen,

dass Nichterwerbstätige einen in

Prozenten ihrer AHV-Beiträge zu

berechnenden Beitrag leisten müs-

sen, sofern diese Beiträge den Min-

destbeitrag nach Artikel 10 AHVG

übersteigen.