Vorlage
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates
des Nationalrates
1quaterNichterwerbstätige Personen haben Anspruch auf die Betreuungs- zulage nach Artikel 3 Absatz 1 Busta- be c, sofern sie sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden. Der Anspruch auf Betreuungszulage besteht bis zum ordentlichen Ab- schluss der Aus- oder Weiterbildung. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in der Verordnung.
2Der Anspruch auf Familienzulagen
ist an die Voraussetzung geknüpft,
dass das steuerbare Einkommen den
anderthalbfachen Betrag einer maxi-
malen vollen Altersrente der AHV
nicht übersteigt und keine Ergän-
zungsleistungen zur AHV/IV bezogen
werden.
Art. 20 Finanzierung Art. 20
1Die Familienzulagen für Nichter-1 Die Kantone finanzieren:
werbstätige werden von den Kanto- a. die Kinder- und Ausbildungszula-
nen finanziert. gen an Nichterwerbstätige;
b. die Betreuungszulage an an- spruchsberechtigte Nichterwerbs- tätige in Aus- oder Weiterbildung.
2Die Kantone können vorsehen,
dass Nichterwerbstätige einen in
Prozenten ihrer AHV-Beiträge zu
berechnenden Beitrag leisten müs-
sen, sofern diese Beiträge den Min-
destbeitrag nach Artikel 10 AHVG
übersteigen.