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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten

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Art. 85 Berechnung des Investitionsbeitrags

1 Der Investitionsbeitrag berechnet sich wie folgt:

a. für Neuanlagen: pro kW Leistung;

b. für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen: pro kW des nach Artikel 84 berechneten Anteils der Leistung nach der Erweiterung oder Erneuerung.

2 Die Ansätze sind in Anhang 2.3 Ziffer 7 festgelegt.

3 Für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen beträgt der Ansatz 70 Prozent der Ansätze nach Anhang 2.3 Ziffer 7.

4 Bei Biogas- und Klärgasanlagen ist die äquivalente Leistung massgebend.

Art. 87a

1 Der Investitionsbeitrag wird nach dem Referenzanlagenprinzip bestimmt.

2 Die Ansätze je Kategorie sind in Anhang 2.4 festgelegt.

Art. 87c Abs. 2

2 Die Vollzugsstelle teilt der gesuchstellenden Person mit, dass ihr Projekt in die Warteliste aufgenommen wurde.

Art. 87d Abs. 1

1 Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist bei der Vollzugsstelle einzureichen.

Art. 87e Zusicherung dem Grundsatz nach

Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag dem Grundsatz nach zu und setzt Folgendes fest:

a. die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags aufgrund der geplanten Anlagenleistung;

b. den Höchstbetrag, den der Investitionsbeitrag nicht überschreiten darf; er entspricht dem nach Buchsstabe a festgesetzten Betrag.

Art. 87f Projektfortschritt, Inbetriebnahme, Fristerstreckung und

Meldepflichten

1 Die gesuchstellende Person muss nach Erhalt der Verfügung nach Artikel 87e innerhalb der Fristen nach Anhang 6.2 einen Projektfortschritt nach Anhang 6.2 Ziffer 4.1 erzielen und die Anlage in Betrieb nehmen.

2 Artikel 30dsepties Absätze 2–5 gelten sinngemäss.

Art. 87g Bauabschlussmeldung

1 Spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme ist der Vollzugsstelle eine Bauabschlussmeldung einzureichen.

2 Die Meldung muss eine detaillierte Baukostenabrechnung enthalten.