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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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2 Das BFE setzt den Zeitpunkt für die Auszahlung der einzelnen Tranchen und die Höhe der Beträge, di pro Tranche ausbezahlt werden, einzelfallweise in der Zusicherung nach Artikel 35f fest (Zahlungsplan).
3 Die letzte Tranche darf erst nach der definitiven Festsetzung des Projektierungsbeitrags ausbezahlt werden. Bis dahin dürfen maximal 80 Prozent des in der Zusicherung nach Artikel 35f festgesetzten Höchstbetrags ausbezahlt werden.
4. Abschnitt: Anrechenbare Projektierungskosten
Art. 35l
Für die Berechnung des Projektierungsbeitrags sind Projektierungskosten sowie die Projektierungsleistungen der gesuchstellenden Person anrechenbar, sofern sie:
a. in Zusammenhang mit einem Projekt anfallen, das grundsätzlich Anspruch auf einen Investitionsbeitrag hat;
b. angemessen sind;
c. mittels detailliertem Arbeitsrapport nachgewiesen werden können; und
d. effizient ausgeführt werden.
Art. 38 Abs. 1quinquies
1quinquies Für grosse Photovoltaikanlagen auf dauerhaften Parkplatzarealen im Freien wird der Leistungsbeitrag um einen Bonus (Parkflächenbonus) erhöht.
Art. 38a Abs. 6
6 Erfüllt eine Anlage die Voraussetzungen gemäss Artikel 38 Absatz 1quinquies, so wird zusätzlich zum Ansatz, der im Gebot angegeben wurde, der Parkflächenbonus gewährt.
Art. 46b Abs. 3 und 4
3 Mit der Gebotsabgabe ist eine Teilnahmegebühr von 300 Franken zu entrichten.
4 Wurde für ein Gebot ein Zuschlag erteilt und wurde die Anlage anschliessend nicht gebaut, ist für Anlagen auf demselben Grundstück die Teilnahme an Auktionen für die Einmalvergütung oder die gleitende Marktprämie für Photovoltaikanlagen während fünf Jahren, nachdem die Zuschlagserteilung in Rechtskraft erwachsen ist, ausgeschlossen.
Art. 51 Abs. 2
2 Die Zweijahresperiode beginnt am 1. Januar des Jahres, in das ein Stichtag fällt. Die Stichtage sind der 30. Juni 2018, der 31. August 2020, der 31. August 2022, der 30. Juni 2024, der 30. Juni 2026, der 30. Juni 2028, der 30. Juni 2030, der 30. Juni 2032 und der 30. Juni 2034.