Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 18 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse (Artikel 17 EMBAG)
4.3 Artikel 3
Absatz 1
Die Beschränkung der Beteiligung auf 50 Prozent der Projektkosten wird teilweise begrüsst, teilweise als zu niedrig erachtet (UR, Politools, suisse.ing), weil dadurch etwa gemeinnützige gegenüber kommerziellen Projekten benachteiligt werden (Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, SOSM, HOME.swiss). Für zivilgesellschaftliche bzw. gemeinnützige Projekte soll gemäss SPS deshalb eine Ausnahme vorgesehen werden. digitalswitzerland und Swico erachten es zudem nicht als ideale Anreizstruktur für privatwirtschaftliche Unternehmen.
Absatz 3
Nach Erfahrung von Swissdec ist der Betrieb und die Weiterentwicklung von digitalen Lösungen im Sinne einer Basisinfrastruktur häufig schwierig zu finanzieren. So sind digitale Autobahnen im Sinne einer Basisinfrastruktur mit dem Netz an Bundesstrassen vergleichbar. Diese physische Basisinfrastruktur wird direkt vom Bund betrieben und weiterentwickelt. Dies soll auch für digitale Basisinfrastruktur möglich sein. Swissdec empfiehlt daher, auch eine Anschubfinanzierung für den Betrieb für eine beschränkte Zeit in der Verordnung zu berücksichtigen.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende (Digitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, Politools, SOSM) haben sich gefragt, inwiefern die Anschaffung neuer Infrastrukturen anrechenbar ist, und wünschen eine diesbezügliche Klarstellung.
4.4 Artikel 4
Die Kantone UR und ZH sind der Meinung, dass eine Beschränkung der Finanzhilfe auf die Entwicklungs- und Aufbauphase sehr restriktiv ist, bzw. das Risiko bestehe, dass die Projekte in der Betriebsphase aufgrund fehlender finanzieller Unterstützung wieder eingestellt werden müssen (VD, FR). Nach Ansicht vieler Vernehmlassungsteilnehmenden (GPS, SPS, CH++, Di-
gitale Gesellschaft, DSJ, intersections, Opendata.ch, suisse.ing, HOME.swiss) werden es
Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Interesse nach Abschluss der Aufbau- und Entwicklungsphase schwer haben, genügend finanzielle Mittel zu erhalten. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Effizienz sollen deshalb Ausnahmen vorgesehen werden, um einzelne Projekte auch länger als vier Jahre, bzw. über die Aufbau- und Entwicklungsphase hinaus zu fördern. Mit einer langfristigen Förderung, bzw. Anschlussförderung kann gemäss intersections und Opendata.ch eine nachhaltigere und breitere Wirkung erzielt werden.
Da aufgrund der Bereitstellung öffentlicher Gelder kommerzielle Anreize ausgeschlossen sind, braucht es gemäss digitalswitzerland zur Sicherstellung der Langfristigkeit für die Projektpartner andere Mechanismen, wie bspw. die Aussicht auf einen Leistungsauftrag nach erfolgreicher